@juzzi …gut, dann jetzt zum dritten oder vierten Mal. JA. Mit einem Kombigutachten des Herstellers der Abgasanlage, in der explizit der Luftfilter mit aufgeführt ist, ist es zulässig.
@Siegesblut im Abnahmebericht zu den Milobikeumbauten steht (sinngemäß, ich weiß es nicht mehr genau) "ordnungsgemäße Anbringung der Fahrtrichtungsanzeiger". Dazu gabs im anderen Forum ne riesen Wellen, wegen genau dieser Begebenheit.
Und was du zu deiner Abnahme schreibst, passt nicht zu den EURO4 Modellen, um die es gerade geht

Aber davon ab, steht dann bei dir nicht drin, "in Verbindung mit Luftfilter XX"? Dann wäre das auch mal auf Zulässigkeit zu prüfen.
@Monty gemäß der Verordnung zur EURO4 sind ALLE Maßnahmen zur Erhöhung des Motorengeräuschs verboten. Baust du einen Zubehörauspuff an, wobei alles andere im Originalzustand ist, geht man auf Grund der Homologation des Auspuffes (welche nun mal mit sämtlichen anderen Originalteilen stattgefunden hat) davon aus, dass sich der im Schein eingetragene Wert nicht erhöht. Darf er auch nicht. Wäre sonst ja auch trotz ABE unzulässig.
Genauso verhält es sich bei einem Zubehörluftfilter mit Zulassung. Dessen Homologation fand mit Originalauspuff statt, weswegen man davon ausgeht, dass die Werte nach der Montage des Luftfilters mit Originalauspuff eingehalten werden.
Hast du nun einen Zubehörauspuff und einen Zubehörluftfilter, werden beide Homologationen hinfällig! Denn es ist ja für beide Teile nun nicht mehr der Fall, dass die anderen Teile im Originalzustand sind. Daher müsste man eine Einzelabnahme mit Geräuschmessung und Eintragung eines erhöhten Geräuschpegels durchführen. Dies ist aber -wie zu Beginn schon geschrieben- nach der Verordnung nicht zulässig.
Ich verstehe gar nicht, wieso das der Logik nach so schwer zu verstehen ist? Oder wieso man sich nicht selbst mal ne entsprechende Verordnung durchlesen kann?
Und dann kommt wieder das Kombigutachten! Hier hat der Hersteller Auspuff AB und Luftfilter CD ZUSAMMEN homologiert und somit per Gutachten sichergestellt, dass auch ZUSAMMEN die Grenzwerte eingehalten werden. Ich bin mir aber sicher, dass dies auch künftig -ebenso wie Klappenanlagen- hinfällig und nicht mehr möglich sein wird. In der Verordnung steht ja schon, dass auch Klappenanlagen in ALLEN Fahr- und Lastzuständen den Grenzwerten entsprechen müssen. Aktuell wird ja nur eine Grauzone durch das schlecht formulierte Messverfahren ausgenutzt.
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Meilleures salutations,
Leon
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"Die blaue Hose! Die blaue Hose!"