Um es prakmatisch zu lösen und dann würde ich das Buch ( erstmal ) zuklappen:
kurzes freundliches Schreiben an den FHDH mit Bild von dem hier geteilten. Dann die "Werkstattaufnahme" rekapitlulieren. Damit hast Du als als Owner/Driver Deine Pflicht erfüllt.
Im Falle eines Falles ( wenn eben doch ein Schaden auftreten sollte ) hast Du wenigstens etwas in der Hand. Ansonsten ( ja leider ist es eben so ) steht Aussage gegen Aussage.
Out of the box: ich hatte durchaus bemerkenswerte Objekte an meinen Ex Getriebeölschrauben, dass ist aber eben Ex Boxer Vergangenheit.
Und: bei der 1200 GS LC gab es gar keinen Abrieb, dafür liess sich aber das Getriebe nur mit der Brechstange schalten. Das habe ich damals mehrfach reklamiert. Da gab es die üblichen Ausreden zu dem Thema, bis dann der Werkstattmeister von BMW Düsseldorf höchstselbst den ersten Gang nicht mehr wechseln konnte.
Dann hatte man ein Einsehen und hat den Bock umgetauscht.
Out of the box: Ende
__________________
HD RK Police 2018