Hi Kollegen,
ich wechsele dieser Tage die Reifen.
Es geht von Michelin Scorcher auf Metzeler Marathon ME888 Ultra.
Hinterrad kein Problem, da gleiche Abmessung, wie Papiere.
Bei Vorderrad wechsele ich von 80/90-21 auf dann MH90-21.
Ich gehe mal davon aus, dass manch einer ebenso gewechselt ist oder wechseln wird.
"Natürlich" gibt es von Metzeler auch eine Freigabe für den MH90-21. Nur ist die ja "nichts" mehr wert, wenn der Reifen nach dem 31.12.2019
produziert wurde. Ich hab den Reifen zwar noch nicht, aber ich gehe jetzt mal von einer 2020er Produktion aus.
Anyway:
Die Umrüstung auf MH90-21 muß dann abgenommen werden. Ich gehe also von einem Anbaugutachten aus.
Meine Frage ist:
Muß ich dann mit dem Anbaugutachten zwingend zum Strassenverkehrsamt, um die Größe in die Papiere eintragen zu lassen
ODER
reicht es aus, wenn ich dieses Anbaugutachten dann einfach nur mitführe?
Ich habe schon gegoogelt aber zur Frage Eintragung oder nur das Gutachen mitführen finde ich nichts Konkretes.
Danke Euch!
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Viele Grüße
Frank
aka: Smokeybear
SMOKE 'EM 'TIL THE WHEELS FALL OFF!
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