Noch ´ne Anmerkung . . . :
wie man bei Fat Ted gut sehen kann, ist die Größen-Toleranz von Verwaltung zu Verwaltung sehr unterschiedlich !
Es ist die reine Willkür der entsprechenden Behörde, wie groß das Nummernschild im jeweiligen Landkreis zu sein hat. Feste gesetzliche Grundlagen gibt es jedenfalls nicht.
Entscheidend ist jedoch bei uns im Kreis das verflixte "DÜW" !
Dadurch das hier 3 Buchstaben alleine für den Landkreis erforderlich sind, spielt es eigenlich dann auch keine Rolle mehr, ob danach nur 1 Buchstabe und 1 Zahl oder 2 Buchstaben und 1 Zahl oder 1 Buchstabe und zwei Zahlen kommen.
Ne´ legale Chance hast Du nur mit historischen Fahrzeugen, oder wenn es bauartbedingt nicht anders geht ! Und noch nichtmal dann muß Dir die Verwaltung ein kleines Kennzeichen genehmigen. Das ist dann wieder Ermessens-Sache !
Die können z. B. allen Ernstes von Dir verlangen, das Du Deine Kiste entsprechend den Vorschriften herrichtest, damit Du ein "konformes" Schild verwenden kannst . . .
Am Besten die Mühle ganzjährig anmelden und meine Vorgehensweise in Deiner PN befolgen.
Dann klappt das auch mit dem kleinen Schild . . .
CommanderTom
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