Die Kennzeichenbeleuchtung ist in der unterern, mittigen Befestigungsschraube als LED eingebaut (Mit E-Kennung).
Der Auspuff hat eine EG ABE und ist zusätzlich in den Papieren eingetragen.
Ja, die Lautstärke ist grenzwertig. Sollte diese bei eienr Kontrolle jedoch über der Toleranzgrenze sein, ist dann lediglich von einem technischen defekt des Auspuff auszugehen. Eine Weiterfahrt ist so immer möglich, jedoch ist mit einer Mängelkarte zu rechnen. Die Betriebserlaubnis erlischt nicht - der Auspuff ist Legal.
Ist zwar alles noch nicht vorgekommen - so lauten aber die übereinstimmenden Aussagen von Hersteller (FMC-Store), Werkstatt (Big Boys Cycles) und TÜV.
Ich habe dies geglaubt und glaube auch noch daran. :-)
Die Rückspiegel sind in der Tat "etwas" zu klein...
Dieser Beitrag wurde schon 2 mal editiert, zum letzten mal von Skubbidu am 25.07.2019 09:04.