Moin mal ne Frage,
bin schon auf der Suche gewesen aber habe nichts gefunden.
Ich habe eine MANUELL verstellbare Auspuffanlage vom Vorbesitzer übernommen. Mein Motorrad ist EURO 3 (2006/72), jedoch mit der EG Typgenehmigung e4*2002 und dem dazugehörigen Datum: 12.02.2016. (Also der Homologation?)
Nun habe ich folgendes gelesen:
Rechtliche Grundlage
alt: Es gilt das Datum der Erstzulassung des Motorrades
neu: Es gilt für eine Übergangszeit das Datum der Einführung (Homologation) des Motorradtyps Nachrüstung
Ein altes, vor dem 01.01.16 zugelassenes Motorrad benötigt eine nach den alten Richtlinien geregelte Nachrüstanlage
Ein neues, nach dem 01.01.16 zugelassenes, aber davor homologiertes Motorrad benötigt ebenfalls eine nach den alten Richtlinien geregelte Nachrüstanlage
Ein neues, nach dem 01.01.16 zugelassenes, und auch danach homologiertes Motorrad benötigt eine nach den neuen Richtlinien geregelte Nachrüstanlage. Manuell zu öffnende Anlagen sind nicht mehr zulässig
Für Kleinserien, Eigenbauten und Custombikes gelten eigene Richtlinien, die neuen ab dem 01.01.2017. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der individuellen Erstzulassung
Heißt das jetzt im Klartext, dass Euro 3 egal ist, wenn mein Motorrad nach 2016 homologiert ist? Oder ist diese Info aus der "Biker News" falsch? Habe gedacht dass die ganzen Regelungen erst nach 2017 eingetreten sind?
Die Info aus der Biker News ist jedoch aus 02/2016, vielleicht hat sich da irgendwas verzögert?
Gruß