"Man" geht davon aus das Anlagen die explizit für "Euro 4" zugelassen sind die Vorgabe "Einhalten der Lautstärke in ALLEN Betriebszustäden" auch erfüllen. Der Stichtag 2020 für ECE R 92 hat zur Folge das KEINE neue Zubehöranlage lauter sein darf als die OEM Anlage des Motorrades an die sie angebaut wird. Dazu kommt der Nachweis das Kat und Dämpfung eine Lebensdauer von mindestens 35000 km haben und das wesentliche Teile der Anlage (db eater) nicht mehr Zerstörungsfrei ausgebaut oder umgebaut werden können. Der Stichtag 1.1.2020 ergibt sich aus den üblichen zwei Jahren Vorlauf für solche Änderungen,
Das ganze Dilemma resultiert daraus das bis 2016 ECE R 41 (Originalauspuff) und ECE R 92 (Ersatzschalldämpfer) unterschiedliche Vorgaben hatten. So konnte z.B. ein Ersatzschalldämpfer von vornherein 5 db Toleranz zur OEM Anlage aufweisen. Oder das (manuell) verstellbare Anlagen zugelassen waren, die für "Showzwecke" außerhalb des Wirkungsbereiches der StVZo (Privates Grundstück) im offenen Zustand betrieben werden durften.
Mittlerweile ist es ja so das jede Änderung die das "Abgas und Geräuschverhhalten beeinflußt" laut StVZo nicht mehr zulässig ist. Das schließt den Luftfilter mit ein. Wo es früher nur um Geräuschdämmung beim Luftfilter ging ist heute eben auch das Abgasverhalten relevant. Mehr Durchsatz, mehr Schadstoffe. Die neuen "Euro 4" Luftfilter haben ausnahmslos eine elektronische Regelung um das Abgasverhalten in den Griff zu kriegen.
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Zwischen dem, was wir sagen wollen, was wir denken, das wir sagen, dem was wir sagen, was wir hören, was wir hören wollen, und was wir verstehen, bestehen jede Menge Unterschiede.