zum zitierten Beitrag
Zitat von Badger
So wie der Staat im Baurecht Eigentümern zusichert, dass er keine nachträgleichen Anforderungen an Bauanlagen stellen darf. Das ist Bestandsschutz
Deswegen MÜSSEN ja jetzt auch über 30 Jahre alte Heizungsanlagen per Gesetz ausgetauscht werden, wegen Bestandsschutz
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Zwischen dem, was wir sagen wollen, was wir denken, das wir sagen, dem was wir sagen, was wir hören, was wir hören wollen, und was wir verstehen, bestehen jede Menge Unterschiede.