zum zitierten Beitrag
Zitat von Sticki1
Alter Schwede..seid ihr inzwischen schizophren, nur weil einer seine unsachlichen und rechtlich falschen Eindrücke hier niedertippt?
Eine Anlage mir Eg-Be muss nicht eingetragen werden.
Manche TÜVler taten es( die mir Sachkenntnis)..andere nicht (laut meinem TÜVler gibts einfach zu viele Flöten in der Berufsgruppe.
Problem bei den Luftfiltern..egal ob mit Gutachten oder EG-BE (da gibts kaum welche) hatten immer den Hinweis....nur zur Verwendung mit originaler Auspuffanlage.
Das war Anfangs eine Grauzone...ist eine EG-BE Anlage nun zu sehen wie eine OEM oder nicht..usw.
Um das Ganze rechtssicher zu machen hatte sich jekill und auch kess mit Harleyhändlern...kompetenten Prüfstellen usw zusammengesetzt um eine Lösung zu finden.
Es wurden dann ALLE Harley Modell mit Jekill oder Kess in Verbindung mit getüvten Luftfiltern erneut begutachtet auf dem Leistungs und Abgasprüfstand und somit in Einheit gutachterlich homologiert...diese Gutachten sind nun eintragungsfähig .
Übrigens auch aktuell bei Euro 4 M8 Modellen.Das ist Gang und Gebe in Bayern.
Nachtrag,
lies richtig, es geht um die Eintragung IN VERBINDUNG Auspuff - Luftfilter.
Deine Aussage stimmt, dass Anlagen alleine nicht eingetragen werden müssen, aber nochmal, mein Ansinnen war zu erläutern was passiert ist, und die legale Eintragung nicht mehr möglich ist.
- Unsachlich war ich nicht.
- rechtlich falsch auch nicht.
Auch sagte ich dass der TÜV nicht relevant ist, sondern es um die Prüfung durch die Spezial - Kontrollgruppen vor Ort geht.
Vielleicht prüfst du deine Wortwahl und den Zusammenhang.
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