Die EU hat das längst beschlossen, ECE R92 (zubehörauspuff) ist ab 1.1.2020 an die Verordnung 168/2013 angeglichen. Zubehörauspuffanlagen müssen in JEDEM Betriebszustand die Werte der Originalanlage einhalten. Deutschland ist nur schon vorher aktiv geworden, siehe meinen post zum Verkehrsblatt 5/2018 und hat ab Mitte 2018 die Eintragung von Anlagen untersagt die VOR in Kraft treten der EU Verordung 168/2013 homolongiert sind. Damit kann man sich u.U. NICHT auf etwaigen Bestandsschutz berufen. Das heißt aber NICHT das die Anlagen jetzt verboten sind, bei Zulassung des Motorrades vor dem 1.1.2016 ist alles zulässig.
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Zwischen dem, was wir sagen wollen, was wir denken, das wir sagen, dem was wir sagen, was wir hören, was wir hören wollen, und was wir verstehen, bestehen jede Menge Unterschiede.