@eastwood:
ECE R 53
6.3 Fahrtrichtungsanzeiger
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6.3.8. Funktionskontrolle
Vorgeschrieben. Sie darf optisch oder akustisch oder beides sein. Arbeitet sie optisch,so muss sie aus einer oder mehreren blinkenden grünen Leuchten bestehen, die bei Funktionsstörung eines Fahrtrichtungsanzeigers entweder erlöschen oder auf Dauerlicht wechseln oder ihre Blinkfrequenz merklich verändern.
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'First shalt thou take out the Holy Pin. Then, shalt thou count to three. No more. No less. Three shalt be the number thou shalt count, and the number of the counting shall be three."