Du hast einen Knopf am Lenker, mit dem Du den Automatikmodus ein- oder ausschalten kannst. Dann hast Du einen kleinen Schalter, den sogenannten Werkstattschalter, der so angebracht sein sollte, daß er während der Fahrt nicht betätigt werden kann. Mit diesem Schalter kannst Du die Klappen in mehreren Schritten öffnen. Gleichzeitig wird der Automatikmodus deaktiviert. Legale Zustände der Kess sind geschlossen und Automatikmodus.
Der Werkstattschalter ist nicht verboten. Seine Bedienung sollte der Werkstatt vorbehalten bleiben. Sollte die Polizei Dich anhalten, wird es Ihr allerdings schwer fallen Dir den letzten gefahrenen Modus nachzuweisen, sobald Du die Zündung abgestellt hast.
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Der Irrsinn ist bei einzelnen etwas Seltenes - aber bei Gruppen, Parteien, Völkern, Zeiten die Regel.
F. Nietzsche