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Kess Tech Auspuff - Fragen und Antwort Thread

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Kess Tech Auspuff - Fragen und Antwort Thread

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deuceman ist offline deuceman · 44 Posts seit 21.02.2014
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Neuer Beitrag 26.03.2016 12:30
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Ich habe an meiner neuen Slim S die ESM3, an meiner Road King die ESM2 von Kess. Bei der RK zusätzlich den Werkstattknopf für dauerhaft offen, was ja wiederum illegal ist. Habe die Erfahrung gemacht, daß bei einer Kontrolle mit Kess-Anlage nur noch nach diesem illegalen Knopf gesucht wird. Bei der Slim braucht man keinen zusätzl. Knopf, da wie oben erklärt, die Klappen im normalen Fahrbetrieb nicht mehr schließen. Daher werde ich meine ESM2 an der RK auf ESM3 umrüsten. Ich finde das absolut genial von Kess-Tech.

Gruß Deuceman

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SchlesiM ist offline SchlesiM · 213 Posts seit 04.03.2015
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Neuer Beitrag 26.03.2016 15:28
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Genau das ist der Grund, warum auch ich über ein Update von ESM2 auf ESM3 für meine 2014 zugelassene Street Bob nachdenke. Was mich allerdings stutzig macht, sind die aktuellen Berichte, wie sie z.B. in aktuellen Ausgaben von Biker News und Dream Machines zu finden sind (übrigens unter Mitwirkung von Kess Tech):

"Ein altes, vor dem 01.01.2016 zugelassenes Motorrad benötigt eine nach den alten Richtlinien geregelte Nachrüstanlage.
Ein neues, nach dem 01.01.2016 zugelassenes, aber davor homologiertes Motorrad benötigt ebenfalls eine nach dem den alten Richtlinien geregelte Nachrüstanlage.
Ein neues, nach dem 01.01.2016 zugelassendes, und auch danach homoligiertes Motorrad benötigt eine nach den neuen Richtlinien geregelte Nachrüstanlage. Manuell zu öffnende Anlagen sind nicht mehr zulässig."

Richtlinie alt: 50km/h Geschwindigkeit am Einfahrpunkt der Messstrecke (einfaches Messverfahren).
Richtlinie neu: 50km/h Geschwindigkeit am Messpunkt der Messtrecke (aufwändiges Messverfahren).

Das würde ja bedeuten, dass mir mit meinem 2014 zugelassenen (und davor homologierten) Modell diese Aufrüstung gar nichts bringen würde, weil die ESM3-Steuerung ja der neuen Richtlinie entspricht, ich im Zweifelsfalls aber nach der alten Richtlinie vermessen werden müsste (und diese wird nur von der ESM2 erfüllt). Mag sein, dass die gängige Praxis bei einer Kontrolle anders ausfällt, trotzdem würde es bedeuten, nochmal Geld ausgeben, aber damit eigentlich wieder illegal rumfahren. Und dass Kess Tech für Modelle, die vor dem 01.01.2016 zugelassen wurden, nur die ESM2 als legale Anlage verkaufen dürfte, weil die ESM3 nur nach der neuen Richtlinie regelt (d.h. Homologation des Motorrad-Modells erst nach dem 01.01.2016).

Die Verwirrung wird bei mir immer größer: die Vorschriften sind vermeintlich strenger geworden, haben aber zur Folge, dass das "nutzbare Fenster" für Soundfans wesentlich geschickter ausfällt. Und dass zwar Bestandschutz für alte Anlagen besteht, für diese dann aber auch das alte, deutlich weniger attraktive Fenster gilt. Und dass damit mit einer Aufrüstung auf ESM3 meine Anlage eigentlich illegal wäre, weil nicht mehr zu dem für mein Modell gültigen Messverfahren passend.

Ich werde dazu nochmal Kess Tech direkt anschreiben und nachfragen. Ich würde ja gerne aufrüsten, um in jedem Fall im legalen Bereich zu bleiben. Aber auf keinen Fall genau das Gegenteil damit erreichen wollen.
 

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deuceman ist offline deuceman · 44 Posts seit 21.02.2014
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Neuer Beitrag 26.03.2016 19:59
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Soweit ich weiß, gibt´s die ESM2 neu nicht mehr zukaufen. Wird von ESM3 ersetzt, d.h. das die auch für ältere Modelle geeignet sein müßte, oder?

Gruß Deuceman

NT-Tom · seit
NT-Tom
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Neuer Beitrag 26.03.2016 20:18
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auweia - schönes durcheinander - is aber auch nicht ganz so einfach zu verstehen

lest mal den bikers news artikel ( pdf download

http://www.kesstech.de/media/pressReport...-Management.pdf

presseberichte auf der kess homepage genau durch es geht vor allem um die neue E4 Prüfung

esm2 gibt es immer noch zu kaufen , dafür dann auch ein mögliches update auf esm 3 ,

sobald für das entsprechende modell und baujahr geprüft , zugelassen und lieferbar

sonst einfach mal bei kess anrufen - haben extra eine stärker besetzte hotline dort

weil das schneller geht als hunderte e-mails täglich zu beantworten großes Grinsen

Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von NT-Tom am 26.03.2016 20:44.

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SchlesiM ist offline SchlesiM · 213 Posts seit 04.03.2015
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Neuer Beitrag 26.03.2016 21:56
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Genau den Artikel meine ich. Und durchgelesen habe ich ihn auch (mehrfach). Dort steht eindeutig drin: Fahrgeräusch-Messung nach Euro3-Richtlinie bedeutet Einfahrgeschwindigkeit von 50km/h im 2. oder 3. Gang und dann für 20m Vollgas. Genau so regelt die ESM2. Die ESM3 würde bei dieser Art der Messung durchfallen, weil sie eben NUR bei genau 50km/h (für mind. 4sec, wie mir ein Kess Tech Mitarbeiter auf der imot erzählt hat) schließt. Das entspricht damit dann genau der Euro4-Messung.

Was im Artikel aber eben nicht eindeutig erkennbar ist: darf ich auf einem Motorrad mit Homologation vor dem 01.01.2016 wahlweise auch eine Euro4-konforme Nachrüstanlage fahren, oder muss es da tatsächlich eine Euro3-konforme sein? Falls Euro3 in diesem Fall nach wie vor zwingend  vorgeschrieben ist, käme eine ESM3 nicht in Frage. Oder regelt die ESM3 am Ende je nach Baujahr und Modell dann sogar nach wie vor so wie eine ESM2?

Oder ist das so zu verstehen: gemessen wird seit 01.01.2016 immer nach Euro4, und obwohl ein Motorradmodell mit Homoligation vor diesem Datum nach alten Richtlinien bewertet werden kann, ist trotzdem alles OK, wenn es Euro4-konform ist?

Eigentlich sind die Aussagen am Ende des Artikel ("Kurzgefasst" und "Nachrüstung") eindeutlig formuliert. Würde aber eben heissen: keine ESM3 für Modelle vor 01.01.2016. Oder?

Ganz ehrlich: mir ist bisher (u.a. beim Harley-Dealer selbst) schon so viel unverbindlicher Mist erzählt worden, dass mir eine fundierte, nachvollziehbare schriftliche Erklärung dazu mittlerweile deutlich lieber wäre. Immerhin geht es um die Frage der Legalität und um nicht wenig Geld. Dass Kess Tech viele Anfragen erhält, kann ich mir gut vorstellen. Umso sinnvoller und einfacher wäre es doch, eine konkret formulierte Standardmail dazu zu verfassen, die man dann dazu rausschickt. Spart mehr Zeit als zig Telefonate führen zu müssen und die Kunden haben dann auch etwas in der Hand. Das finde ich angesichts des geforderten Invests nicht zu viel verlangt.

 

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NT-Tom · seit
NT-Tom
Gast


Neuer Beitrag 26.03.2016 22:16
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wieso muss dir ein auspuffhersteller das regelwek der E4 norm erklären ???

kannste selber googeln und durchackern - kess nutzt eben dessen geetzeslücken - und das eben LEGAL großes Grinsen

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SchlesiM ist offline SchlesiM · 213 Posts seit 04.03.2015
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fährt: Street Bob Special Edition 2014
Neuer Beitrag 26.03.2016 22:41
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Also bitte. Ich will den Anbieter hier nicht als Vorleser missbrauchen. Aber ich will eine klare Aussage, welches seiner Produkte an welchen Motorradmodellen legal ist. Das nehme ich mir als Kunde schon raus. Vor allem, weil ich den Jungs bei Kess Tech dabei durchaus vertraue (die sind Experten auf dem Gebiet, ich nicht).

Von meinem Autohersteller will ich auch keine technische Abhandlung darüber, welche konkreten Auswirkungen E10-Kraftstoff gegenüber anderen Kraftstoffen im Betrieb hat (kann ich b.B. auch googeln). Aber eine klare Aussage, ob ich das Zeug mit meinem Modell fahren kann oder nicht. Und ggf. mit welchen Auswirkungen ich dabei rechnen muss.

Was ich meine ist: wenn Kess Tech sagt, dass eine ESM3 legal ist, wenn sie für mein Modell abgenommen ist und ein Prüfung bei damit dann auch nur nach Euro4 vorgenommen werden darf, dann würde mir das vollends genügen. Genau das habe ich bislang aber noch nirgends gelesen oder gehört. Wäre aber wichtig, oder? Schwammiges Gerede, bei dem am Ende was anderes rauskommt brauche ich auch nicht mehr (hatte ich schon genügend von meinem Dealer).


 

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NT-Tom · seit
NT-Tom
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Neuer Beitrag 26.03.2016 23:02
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verwirrt

sobald das esm3 - auch für dein modell von kess getüvt und E geprüft ist - ist es auch legal 

ganz einfach großes Grinsen  ansonsten währe auch der hersteller in haftung

  das braucht jetzt eben noch etwas zeit - weil für jeeeeeedes einzelne modell und baujahr

eine eigene prüfung erfolgen muss - siehe bikers news artikel

sonst ruf doch einfach mal bei kess an großes Grinsen um ev noch offene fragen zu klären großes Grinsen

Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von NT-Tom am 26.03.2016 23:32.

bestes-ht ist offline bestes-ht · 23037 Posts seit 10.11.2009
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Neuer Beitrag 26.03.2016 23:09
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Die Steuersoftware von VW war auch nur ne gewisse Zeit "legal"...... bis mal einer auf die Idee kam genau hinzuschauen.... cool

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Wo gehstn hin? Motorrad fahren. Warst du doch gestern erst. Ja, bin aber nicht fertig geworden..... fröhlich fröhlich fröhlich

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Neuer Beitrag 26.03.2016 23:12
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Gut das KessTech nicht VW ist  Freude

NT-Tom · seit
NT-Tom
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Neuer Beitrag 26.03.2016 23:19
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Zitat von bestes-ht
Die Steuersoftware von VW war auch nur ne gewisse Zeit "legal"...... bis mal einer auf die Idee kam genau hinzuschauen.... cool

auch wenn du das immer wieder behauptest  - is völliger quatsch Baby

denn der weg von kess war ein völlig anderer- von vorneherein die bestehenden E4 gesetzeslücken auszunützen

und das geprüft , zugelassen und vor allem - LEGAL

der so gerne von dir zitierter VW " schummelsoftware" vergleich hinkt nicht nur - sondern ist nicht annähernd vergleichbar
Zitat von Stephan1503
Gut das KessTech nicht VW ist  Freude

siehste - selbst neues mitglied Stephan1503 hat das begriffen großes Grinsen

Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von NT-Tom am 26.03.2016 23:28.

bestes-ht ist offline bestes-ht · 23037 Posts seit 10.11.2009
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Neuer Beitrag 26.03.2016 23:35
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Abwarten, auch VW hätte das nicht gedacht.....   coolcoolcool

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NT-Tom · seit
NT-Tom
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Neuer Beitrag 26.03.2016 23:48
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du willst es nicht verstehen - passt ja auch nicht in dein voreingenommenes weltbild großes Grinsen

( warum antworte ich dir eigentlich Augen rollen )

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fährt: Slim S
Neuer Beitrag 27.03.2016 06:32
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Was macht ihr euch eigentlich alle hier verrückt?! Typisch deutsche Pingeligkeit (die meisten anderen Europäer machen sich da nicht so verrück). Wenn ihr eine Klappenanlage habt, diese mit einer E-Nummer für euer Fahrzeug zugelassen ist und entsprechend den Vorgaben betrieben wird, kann euch doch gar nichts passieren. Jetzt und in Zukunft nicht! Und wenn euch der Klang und das Ergebnis gefällt, seit doch einfach zufrieden damit. großes Grinsen

Das ist doch nur für die von Belang, die sich ab 2017 ein NEUES Moped, welches der neuen Regelung E4 entsprechen muss, oder ein erst in 2016 homologiertes Moped zulegen wollen.

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ultra classik ist offline ultra classik · 79 Posts seit 17.12.2011
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Avatar (Profilbild) von ultra classik

fährt: E.glide ultra classic
Neuer Beitrag 27.03.2016 08:26
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Moin,

deshalb hab ich keine Klappen Steuerung, sondern Drehschieber. Die netten Blaumänner ( frühere Grüne ) sind immer zufrieden.fröhlich

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