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Zitat von Knut Schmidt
P steht nicht für Polizei, sondern für Proximité und steht für eine definierte Art der Nahfeld-Geräuschmessung.
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Zitat von jpggl
100db können nicht eingetragen werden, wenn bei der Erstzulassung des Fahrzeugs geringere Maximalwerte galten.
Wenn doch, sind das sogenannte "Gefälligkeitseintragungen", die aber im Ernstfall keinen Bestand haben.
Ist aber nur meim laienhaftes Wissen.
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Zitat von Börnie
Das ist falsch.
Der gesetzlich festgelegte Wert ist immer der Grenzwert.
Das Gesetz steht über irgendwelchen Eintragungen.
Mir hat ein Tüver das so erklärt - es steht für für
Polizei, weil es für ein vereinfachtes Meßverfahren am Straßenrand eingeführt wurde, damit die Polizei schnelle Kontrollen durchführen kann. Da diese relativ ungenau sind und unter
ungünstigen Bedingungen durchgeführt werden, sind 5 db als Toleranz aufzuschlagen, das ist dann das absolute Limit.
Wenn das P im Schein hinter dem Wert steht, dann weiß der Schutzmann, daß er das vereinfachte Meßverfahren für die Polizei am Straßenrand anwenden kann.
Er meinte das mit dem "Proximité" taucht auf manchen Info-Seiten immer mal wieder als Erklärung auf für das "P", ab und zu "phon", meist im gleichen copy and paste Absatz was wahrscheinlich der Grund dafür ist.
(Würde in der Theorie passen, weil steht für "Nähe" was zur Nahfeldmessung paßt, sei aber wohl keine amtliche Übersetzung des "P")
Bis zum bestimmten Baujahr ist das mit der db Erhöhung bei Auspuff-Eintragungen legal möglich, sagte mir der TÜV.
Aber Fahrgeräusch und Standgeräusch stehen in einem Zusammenhang, der nicht endlos dehnbar ist, daher soll man die Anhebung, ausgehend vom
eingetragenen Fahrgeräusch nicht übertreiben.
Technisch ja möglich, daß ein Auspuff bei gleichem Fahrgeräusch ein höheres Standgeräusch aufweist - welches aber nur eine Prüfhilfe ist für
das eigentlich entscheidende Fahrgeräusch.
Was nie und gar überhaupt nicht je per Eintrag verändert werden kann, ist das Fahrgeräusch.
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WAS MAN ANFÄNGT, MUß MAN AUCH ZU EN