Ob meine Maschine legal ist oder nicht geht dich einen Feuchten an. Nicht ICH mache das Bohei darum, sondern z.B. der TÜV oder die Polizei. Mir persöhnlich ist es schei* egal wessen Bike wo angehalten, abgeschleppt oder stillgelegt wird, solange es nicht die HD von meinem Sohn, von meiner Frau oder meine ist. Oder die von meiner Tochter nächstes Jahr.
Ich finde es nur unfair, Nichtwissende, und davon gibt es hier jede Menge im Forum, ins offene Messer laufen zu lassen.
Wenn ICH was ans Mopped meiner Frau schraube, und darum geht es hier, kläre ich es vorher mit ihr ab, falls sie nicht selber weiß das es nicht zulässig ist, was selten vorkommt, sage ich es ihr und lasse sie entscheiden.
Ich habe beruflich oft genug zusammen mit Leuten vom KBA, vom TÜV und der DEKRA KFZ Bauteile zertifiziert.
Seit 2009 sind die von mir angeführten Gutachten Fahrgeräuschmessung, Abgas, Leistung zwingend zur Erteilung einer ABE für einen Luftfilter vorgeschrieben. Da keine allgemeine ABE für diesen Lufi vorliegt müssen die Prüfungen im Rahmen einer Einzelabnahme vorgenommen werden.
Luftfiltergehäuse müssen zwar keine bauartgenehmigten Teile mehr sein, aber sie bilden mit den Luftfiltereinsätzen eine bauliche Einheit und sind somit ein Bauteil das das "Abgas und Geräuschverhalten" verändert. Durch den Anbau eines nicht für das Fahrzeug zugelassenen Lufi erlischt automatisch die Betriebserlaubnis.
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'First shalt thou take out the Holy Pin. Then, shalt thou count to three. No more. No less. Three shalt be the number thou shalt count, and the number of the counting shall be three."