Zurückgeben, wenn der Verkäufer gewerblicher Anbieter ist.
Wenn privat, dann kannste es vielleicht mit Reden gerade biegen - eventuell auch mit etwas Druck und Drohung mit rechtlichen Schritten, da falsche Angaben gemacht wurden - im Falle der Uneinsichtigkeit des Verkäufers würde ich selbst das Ding in der Bucht anbieten.
Ein Rechtsstreit hätte zwar Aussicht auf Erfolg, aber Du mußt das vorfinanzieren und und und .... das Wichtigste, Du hast immer noch keinen Auspuff.
Gruss Peter
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Weiland Bursch zu Heidelberg