zum zitierten Beitrag
Zitat von stachri
An Euro 4/5 Motorrädern sind manuell betätigte Klappenauspuffe generell illegal.
@stachri und diese Aussage ist FALSCH, jedenfalls solange es sich um Zubehöranlagen und Euro 4 handelt. Die ECE R 92.02 , das ist die ECE Regelung für ZUBEHÖR Auspuffanlagen, ist mit einem Verbot von Abschalteinrichtungen erst zum 1.1.2020 in Kraft getreten.
Das "Verbot von Abschalteinrichtungen" Artikel 19 aus der Verordnung Nr 168/13 der EU, also die Vorschriften für die Zulassung von Motorrädern ab 2016 ( Euro 4 ) gilt NUR für Serienfahrzeuge nicht für Zubehöranlagen.
In ECE 41.04 ist nur das Meßverfahren beschrieben, das steht nichts zum Aufbau von Anlagen.
Und aus der Formulierung von Artikel 19 läßt sich kein Verbot von irgendwelchen Klappen ableiten, das würde dann ja auch für elektronische Regelungen gelten, sondern es muß lediglich gewährleistet sein das " die Betriebsbedingungen in einem wesentlichen Umfang in die Prüfverfahren einbezogen wurden, mittels derer festgestellt wird, ob das Fahrzeug den Anforderungen dieser Verordnung und den gemäß dieser Verordnung erlassenen delegierten Rechtsakten und Durchführungsrechtsakten entspricht."
Ergo: Klappen sind nicht verboten, es ist lediglich verboten, wie schon immer, die Klappen während der Fahrt manuell zu verstellen, gleiches gilt ja auch für Anlagen mit Stellmotor. Stichwort "Werkstattschalter".
Einhergehend mit dem Verbot von Werkstattschaltern bei Euro 4 ist auch die von mir bereits erwähnte Vorschrift erlassen worden das manuelle Anlagen nicht mehr während der Fahrt verstellbar sein dürfen.
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Zwischen dem, was wir sagen wollen, was wir denken, das wir sagen, dem was wir sagen, was wir hören, was wir hören wollen, und was wir verstehen, bestehen jede Menge Unterschiede.