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Motorradkontrolle im Odenwald Video

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Motorradkontrolle im Odenwald Video

Avatar (Profilbild) von Bubbu
Bubbu ist offline Bubbu · 11776 Posts seit 16.12.2009
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fährt: CVO Softail Deluxe
Neuer Beitrag 20.07.2011 08:38
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Danke für den Link. War interessant zu sehen. Die Herren waren doch recht freundlich, allerdings auch etwas kleinlich.

__________________
Ride safe and have fun ...

Bubbu

ZZ59 ist offline ZZ59 · seit
ZZ59 ist offline ZZ59
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Neuer Beitrag 20.07.2011 11:49
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Da hab ich ja dann mal richtig Glück gehabt. Bin schon zwei Mal in eine Kontrolle geraten, aber wegen dem Kennzeichen ist nichhts passiert ...

Ist halt baubedingt ;-) ein bißchen schräg und das Gepäck verdeckt die obere Hälfte völlig fröhlich

Na ja, hat sich jetzt eh erledigt, an der e-glide kommt's nach unten.

Gruss

ZZ59
Attachment 84266

winnetou ist offline winnetou · seit
winnetou ist offline winnetou
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Neuer Beitrag 20.07.2011 11:59
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zum zitierten Beitrag Zitat von Mulligan1
Das mit dem Kennzeichen passiert öfters als man denkt!
Wollten vor knapp drei JAhren während einer Tour in die Tschechei rein!
Zöllner haben uns (wie üblich) kontrolliert, und mein Bekannter durfte mit seinem Umbau nicht einreisen. Der Winkel passte nicht. geschockt
Und mit meiner Dyna (gott hab sie seelig) bin ich ebenfalls mal in eine Kontrolle reingeraten. Durchgeschlagener Auspuff hat eigentlich keinen interessiert, sondern die sind wie die Geier über ein Stück Aas über mein (zugegebenermaßen) wirklich schräg stehendes Kz. hergefallen. Hatt damals, wie der schwede, eine Mängelkarte und dann diesen Anhörungsscheiss bekommen!

An meiner Dicken hatte ich anfangs auch das Kz. oben angebracht. (schräg, was sonst).
mittlerweile habe ich es nach unten verlegt - man wird älter und der Geschmack ändert sich!

Auch in Italien....

ich scheiße auf italien da fahre ich lieber hier die haben doch
Baby

8er Wolle ist offline 8er Wolle · 1101 Posts seit 19.01.2011
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fährt: Road King Classig
Neuer Beitrag 20.07.2011 13:12
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zum zitierten Beitrag Zitat von Boskoops-Klaus
und jetzt versuch ich schon seit ner halben Stunde mit nem Geodreieck, ner Wasserwaage und drei Flaschen Reissdorf fröhlich den Winkel von meinem Nummernschild zu ermitteln verwirrt ....... wie geht das ? und was ist wenn ich grad nen Berg rauf fahre ??? cool .... oder noch schlimmer .... runter ?? Fragen über Fragen verwirrt ...... ich glaub ich hol mir noch ein Kölsch fröhlich

Hey Klaus mach dir keinen Stress bem nächsten Stammtisch bringe ich Werkzeug mit und nach ein paar Bierchen klappt das schon großes Grinsen großes Grinsen
Gruß Wolfgang

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zappassofabobbern ist offline zappassofabobbern · 570 Posts seit 06.01.2011
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Neuer Beitrag 20.07.2011 18:58
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@mulligan1
...danke für die aufklärung.

@zz59
wo ist das foto entstanden?
sieht recht hoch aus.

gruss zsb

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Neuer Beitrag 20.07.2011 20:23
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Zitat von hugin
Zitat von evel knievel
Wann war denn die Kontrolle?

evel

Anfang/Mitte April 2011

...was ich aber nicht verstehe, ich habe mich mit vielen Leuten dort unterhalten und die hatten teilweise erlaubte Auspuffanlagen drauf, aber die Einsätze zu hause gelassen Baby .
Die steckt man doch in die Tasche und hat sie wenigstens dabei Freude

so long...

Chris, bringt Dir aber bei der Kontrolle nix, da zählt der Moment der Kontrolle.
Halten sie Dich mit Deiner offenen Penzel an, ist es das selbe als wenn man ohne dB-Killer fährt, hier tut man es nämlich vorsätzlich!
Haben sie Dich ohne DB-Killer erwischt und Diu hast sie aber dabei, dann kannste an Ort und Stelle umbauen und darfst wenigstens weiterfahren, denn sie können Dir die weiterfahrt dann nicht mehr untersagen.

__________________
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Schleifi

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niterider ist offline niterider · seit
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Neuer Beitrag 20.07.2011 22:04
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Hatte im April denselben KFZ-Sachverständigen an der Rheinfähre am Kornsand. Leider mußte er die ungläubigen Polizisten aufklären, daß die Factory einen echt guten Job gemacht hatte und sie mich ungeschoren weiterfahren lassen müssen. Hat echt Spass gemacht.

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Neuer Beitrag 20.07.2011 22:11
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Was hat denn die Factory so tolles gemacht? verwirrt
Klär uns mal auf.

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Dele ist offline Dele · seit
Dele ist offline Dele
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Neuer Beitrag 20.07.2011 23:53
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Das mit dem Braincap habe ich aber nicht kapiert? Ich dachte immer, dass die abschließende Gesetzgebung noch nicht erfolgt ist? Bei Louis liegt doch immer so ein Merkzettel bei, dass das Tragen von Braincaps nicht verboten ist.

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Neuer Beitrag 21.07.2011 01:13
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fröhlich polizeikontrolle im strassenverkehr ist ländersache und hobtstadt tickt sowieso anders.
[ dein hut, der steht dir gut, und damit ist der "geeignet". ohren und hacken geschütz vor granatsplitter. alles gut ]
wenn du nicht sonst irgendwie auffällig bist, wird der hut dir keine probleme bereiten, oder?
louis schreibt es formal richtig, und nicht, dass braincaps erlaubt sind.
fazit:
Die sogenannten Braincaps, deren Helmschale lediglich den Bereich oberhalb der Ohren und des Nackens schützt, erfüllen diese Voraussetzung nicht, sie sind daher keine Schutzhelme im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen.
es grüsst von datt soffa
zappakowski

hier der ganze sarotti:

Zum 1. Januar 1990 wurde die bisherige DIN 4848 durch die ECE-22 Norm ersetzt. Durch zwei Ausnahmeverordnungen wurde diese Vorschrift so gestaltet, dass auch Helme, die nicht nach ECE geprüft wurden, in der Bundesrepublik zulässig sind, solange sie aufgrund ihrer Bauart als Schutzhelme geeignet sind.

Begriff / Definition: geeigneter Schutzhelm
Das Tragen eines Schutzhelmes ist für Motorradfahrer in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben, auch für Fahrer von Mopeds und Mofas.

Zum 1. Januar 1990 wurde die bisherige DIN 4848 durch die ECE-22 Norm ersetzt. Durch Änderung des § 21a. der StVO zum 01.01.2006 sind auch Helme, die nicht nach ECE geprüft wurden, in der Bundesrepublik zulässig, solange sie aufgrund ihrer Bauart als Schutzhelme geeignet sind.

Geeignet sind demnach amtlich genehmigte Schutzhelme, die entsprechend ECE-Regelung Nr. 22 (BGBl. 1984 II S. 746, mit weiteren Änderungen) gebaut, geprüft, genehmigt und mit dem nach ECE-Regelung Nr. 22 vorgeschriebenen Genehmigungszeichen gekennzeichnet sind, sowie Kraftrad-Schutzhelme mit ausreichender Schutzwirkung.

Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO) zu § 21a Abs. 2 StVO, die bislang erläuterte, was unter "geeignet" im Sinne der Vorschrift zu verstehen ist, wurde durch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung vom 25.10.2007 durch Artikel 1 Nr. 3) ersatzlos aufgehoben.

Das Bundesverkehrsministerium* (BMVBS): Eine ausreichende Schutzwirkung liegt insbesondere nicht vor bei Bauarbeiter-, Feuerwehr-, Rad-, oder Stahlhelmen der Bundeswehr. Auch sog. "Braincaps" haben nach einem hier vorliegenden TÜV-Gutachten keine ausreichende Schutzwirkung.
Geeignet werden vielmehr Schutzhelme sein, die eigens für das Motorradfahren hergestellt worden sind und deren Bauart die besonderen Kräfte und Beschleunigungen, die auf den Motorradfahrer während eines Sturzes einwirken, ausreichend berücksichtigen.
Ob eine ausreichende Schutzwirkung vorliegt, ist im Zweifel in jedem Einzelfall zu klären und hängt insbesondere auch vom Zustand des jeweiligen Helmes ab.

Halbschalenhelme, auch Jethelme genannt, verfügen über keine feste Kinnpartie, es gibt Varianten mit verbautem Visier oder mit Sonnenblende. Auch Halbschalenhelme müssen Stirn, Ohren und Nacken schützen, um als Schutzhelme zu gelten.

Die sogenannten Braincaps, deren Helmschale lediglich den Bereich oberhalb der Ohren und des Nackens schützt, erfüllen diese Voraussetzung nicht, sie sind daher keine Schutzhelme im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen.

* "Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung", früher "Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW)", umgangssprachlich auch Bundesverkehrsministerium genannt.

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