Bestätigung auch von mir zu bereits Geschriebenem - Gutachten nicht notwendig bis zu einem bestimmten Jahr der Erstzulassung (endete während der Evo-Ära), und ja- die Wahrscheinlichkeit
lästig zu sein und mit Halb- oder Un-wahrheiten abgeschmettert zu werden an Prüfstelle Wiesenweg 12 ist hoch.
Habe diverse Vergaser ohne Gutachten eintragen lassen wie beispielsweise "offener" Mikuni und selbst ein Lectron für den es weder Gutachten noch Vergleichseintragungen oder Sonstiges gab.
Ganz normale Eintragung von TüV-Ingenieur, aber natürlich in Fachwerkstatt - da fährt der Tüver erstens freiwillig und hoffentlich ohne Abscheu hin, und
zweitens kennt er die Materie.
Wobei eben wie man an Deiner Nachfrage beim Werkstatt Tüv dieses HD-Händlers sieht, kann man dann auch mal in Werkstätten Pech haben und muß es noch woanders versuchen ....aber genau
wie von George und Franz empfohlen würde ich das lieber bei einem Unabhängigen anfragen und nicht beim Greulichen.
Wie ich es erinnere, sagte mir der Prüfer vom Dienst bei so einem Termin einmal, daß um EZ 1989 oder 1990 herum die Grenze für so eine Einzelabnahme zu Vergaser XY sei - jedenfalls auf
normale und bezahlbare Prüf-/Eintragungs-art (immer
EZ, nicht Baujahr - da die EZ ja abweichen kann, u.U. auch mal deutlich).
Ebenso ging es bei mir bei einem Teil anderer Eintragungen zu einzelangefertigter Auspuffanlage und Luftfilter, für die es logischerweise auch kein Gutachten gab, war genau so möglich - EZ-abhängig.
Zitat von Nix-GS
PS: Für die Eintragung hat der TÜV-Ingenieur mein Moped mit dem Super E und dem Hypercharger natürlich "begutachtet".
Wenn man das mit <<...es wird ein Gutachten benötigt...>> meint, dann ist es richtig.
Sehr gut möglich, da es der eine "Einzelabnahme" nennt und der andere "Einzelgutachten"
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WAS MAN ANFÄNGT, MUß MAN AUCH ZU EN