Danke

!
Meine Werkstatt und sein TÜVer (direkt vom TÜV SÜD) sagten sinngemäß, dass man bei Mopeds mit diesem Alter nur darauf achten muss, dass die Gesamtgeräuscheentwicklung nicht über den eingetragenen Wert kommt. Für die Abgase, CO2 etc., soll es wohl erst ab bzw. nach 1991 entsprechende Vorschriften geben. Daher sei für den S&S Super E in Verbindung mit dem Küryakyn-
Hypercharger kein Gutachten notwendig. Erst für Mopeds ab 1991 gibt es ein Gutachten für den S&S Super E (habe es hier vorliegen)
, in dem die Typern, für die es gilt, explizit angegeben sind (FXST, FS2, FLT, FL1, FXD, FD1, FD2, XL1, XL2). In diesem Gutachten vom TÜV SÜD (Prüfbereicht-Nr. 06-00257-CP-FIL-00), sind im Anhang auch die entsprechenden Auspuffanlagen, Bedüsung, Luftfilter, dB-Werte etc. aufgeführt.
Grüßle
Detlef
PS: Für die Eintragung hat der TÜV-Ingenieur mein Moped mit dem Super E und dem
Hypercharger natürlich "begutachtet". Wenn man das mit <<...es wird ein Gutachten benötigt...>> meint, dann ist es richtig. Anbei die Bescheinigung, überschrieben mit "Gutachten", die ich dann zur Eintragung in den Fzg.-Schein bei der Zulassungsstelle vorlegen musste.
PPS: Genau so habe ich auch meinen seitlichen Kennzeichenhalter eintragen lassen.
Nachtrag: Anbei auch die entsprechende Eintragung im Fzg.-Schein.
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...die gute alte Zeit war mal eine schlechte neue Zeit ;-)
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