@niv
Genau deswegen, weil es nicht vorgesehen ist, dass man in einem ABS jede Reifenspezifikation parametrieren kann, wird ja seit den 2020er Jahren so ein TÜV-Geschiss beim Reifenproduktwechsel gemacht. Der Wechsel muss vom TÜV genehmigt werden, und das geschieht nur dann, wenn Du eine Bescheinigung des Herstellers vorlegen kannst, dass er dieses andere Fabrikat für dieses Fahrzeug mit diesen Felgen ausführlich dahingehend evaluiert hat, dass es die im Fahrzeug vom Werk bereits parametrierte maximal zulässige Blockierdrehzahlreduktion genauso wie der /die vom Werk freigegebene/n, heißt also im ABS bereits parametrierte/e Reifenfabrikat/e einhält, sprich, dass das ABS funktionsfähig bleibt und nicht „denkt“, das Rad rollt noch griffig auf der Fahrbahn ab, während es in Wirklichkeit zwar noch drehend aber bereits durchrutscht.
Damals bei der Einführung dieser Verschärfung für Reifenfabrikatswechsel hatten die Motorjounalisten mit ihrem gesunden Viertelswissen natürlich lamentiert, das wäre reine Gebührenabzocke, die die TÜV-Lobby rein zur Einnahmenerhöhung bei der EU durchgedrückt hätte. Diesen Schreiberlingen darfst Du auch nicht alles glauben, gerade wenn es nach Verschwörungstheorie klingt.
Auf Deinen speziellen Wunsch hin hatte ich das alles oben bereits ausführlich erklärt, hast Du das überhaupt gelesen und verstanden
?