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Legale Klappenanlage, trotzdem Bußgeld?

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Legale Klappenanlage, trotzdem Bußgeld?

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Avatar (Profilbild) von derherrliche
derherrliche ist offline derherrliche · 945 Posts seit 05.05.2020
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fährt: FXBBS114J&H, Reihensechszylinder, BullsCopperhead3
derherrliche ist offline derherrliche
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945 Posts seit 05.05.2020
Avatar (Profilbild) von derherrliche
aus Rangsdorf

fährt: FXBBS114J&H, Reihensechszylinder, BullsCopperhead3
Neuer Beitrag 19.09.2022 10:32
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Besitzstandswahrung. Was legal war zu einem Zeitpunkt x darf nicht später als illegal deklariert werden. Das gilt für die zum Kaufzeitpunkt legalen Klappenanlagen. Sorry, Leon, ist definitiv so. Ist einer der vielen Auswüchse des bundesdeutschen Rechtstaatsprinzips, siehe Grundgesetz. Auch das kann man online nachlesen. 😉 Und auch eine rückwirkende (!) EU-Normänderung wird es genau deshalb m.E. nicht geben...

Ich denke bestes-ht hat mit seinem ersten Beitrag hier die Situation erkannt. Ich selbst hatte das nur gepostet weil ich den Artikel zu unsauber gelesen hatte. Mea Culpa. Hätte ich gleich gerafft das es um einen manuelle und offene, mithin nicht legal betriebene Anlage ging, hätte ich den Thread nicht erstellt.

__________________
Prost...auf fallende Benzinpreise

Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von derherrliche am 19.09.2022 11:19.

George ist offline George · 22942 Posts seit 23.07.2007
aus Wilder Westen
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22942 Posts seit 23.07.2007 aus Wilder Westen

fährt: Langgabler Softail TC96
Neuer Beitrag 19.09.2022 11:04
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zum zitierten Beitrag Zitat von derherrliche

Ich denke Moos hat mit seinem ersten Beitrag hier die Situation erkannt.

Moos hat sich hier nicht gemeldet Augenzwinkern

__________________
When your chopper is broken you fix it. When you are broken your chopper fixes you.

toap ist offline toap · 73 Posts seit 07.06.2019
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toap ist offline toap
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73 Posts seit 07.06.2019
fährt: Low Rider S
Neuer Beitrag 19.09.2022 11:09
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Ganz ruhig Mädels....bei unseren innig geliebten Klappenanlagen gehen die Emotionen immer sehr schnell hoch, versuchen wir doch es sachlich anzugehen ( ist schwer, ich klicke auch immer die neuen posts mit Stichwort "Klappe" zuerst an). 
Also...augenscheinlich ist keiner juristisch 100 % auf EU-Ebene versiert (ich auch nicht), daher werden hier auch nur MEINUNGEN gepostet. Meine Meinung:

Bei den Messverfahren zur Ermittlung der Immissions/Emmissionswerte der jeweiligen Euro-Norm handelt es sich um genau festgelegte Verfahren, die jeweils als Anlagen in den Verordnungen aufgeführt sind und europaweit gültig sind. Somit zwingend einzuhalten und bindend. Haben die Klappenhersteller wohl gemacht und daher von den prüfenden Stellen ( die wohl auch festgestellt haben, dass das Klappengedöns außerhalb der Messnormen ein bisschen lauter sein dürfte..... ) eine entsprechende Erlaubnis ( erkennbar am E-Prüfzeichen ) erteilt!.

Somit alles safe bis dahin und Rechtssicherheit vorhanden....

Und jetzt kommen wir mal zu unserem Rechtsstaat...der sogenannten Bestandsschutz ist ein wesentlicher Bestandteil unseres Rechtssystems, der vor Willkürmaßnahmen schützen soll und eben nicht so einfach ausgehebelt werden kann. Für unsere Gesellschaft ist das für das Vertrauen zum Staat zwingend erforderlich. Bei einer erteilten Genehmigung für eine Klappenanlage muss ich davon ausgehen, dass diese unbefristet ist, so lange ich nicht daran manipuliere oder die Geräuschwerte wegen anderer Gründe nicht mehr eingehalten werden können.

Der Bestandsschutz darf natürlich nicht dazu führen, dass man neuen KONKRETEN Gefahren (Lärm macht krank) nicht entgegen wirken kann. Sind diese aber nicht akut, wird halt mit Übergangsfristen gearbeitet, so dass im Lauf der Zeit die Gefahrenquelle minimiert wird. Im ganzen Fahrzeugbereich üblich ( neue Euro-Normen ).

So läufst ja auch mit der Klappe. Die Restriktionen werden immer mehr werden, keine Frage. Aber Anlagen rückwirkend aus dem Verkehr ziehen...never.

@Leon_  

zum Raub: der Vergleich hinkt massiv... du kannst sehr wohl auch ohne Kameraaufnahmen verknackt werden (Zeugenbeweis, da kommt es lediglich auf die Glaubwürdigkeit) an.

Und bitte nenne uns doch mal ein Beispiel, in dem der sogenannte Bestandsschutz rückwirkend aufgehoben wurde, ich kenn keins.

Tobby1970 ist offline Tobby1970 · 237 Posts seit 25.05.2019
aus Wegberg
fährt: 2005er Super Glide
Tobby1970 ist offline Tobby1970
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237 Posts seit 25.05.2019 aus Wegberg

fährt: 2005er Super Glide
Neuer Beitrag 19.09.2022 11:29
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Mauerschützenprozesse???

😂😂😂

Bjrn ist offline Bjrn · 518 Posts seit 13.08.2019
fährt: FXDR114
Bjrn ist offline Bjrn
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518 Posts seit 13.08.2019
fährt: FXDR114
Neuer Beitrag 19.09.2022 11:44
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zum zitierten Beitrag Zitat von toap
Ganz ruhig Mädels....bei unseren innig geliebten Klappenanlagen gehen die Emotionen immer sehr schnell hoch, versuchen wir doch es sachlich anzugehen ( ist schwer, ich klicke auch immer die neuen posts mit Stichwort "Klappe" zuerst an). 
Also...augenscheinlich ist keiner juristisch 100 % auf EU-Ebene versiert (ich auch nicht), daher werden hier auch nur MEINUNGEN gepostet. Meine Meinung:

Bei den Messverfahren zur Ermittlung der Immissions/Emmissionswerte der jeweiligen Euro-Norm handelt es sich um genau festgelegte Verfahren, die jeweils als Anlagen in den Verordnungen aufgeführt sind und europaweit gültig sind. Somit zwingend einzuhalten und bindend. Haben die Klappenhersteller wohl gemacht und daher von den prüfenden Stellen ( die wohl auch festgestellt haben, dass das Klappengedöns außerhalb der Messnormen ein bisschen lauter sein dürfte..... ) eine entsprechende Erlaubnis ( erkennbar am E-Prüfzeichen ) erteilt!.

Somit alles safe bis dahin und Rechtssicherheit vorhanden....

Und jetzt kommen wir mal zu unserem Rechtsstaat...der sogenannten Bestandsschutz ist ein wesentlicher Bestandteil unseres Rechtssystems, der vor Willkürmaßnahmen schützen soll und eben nicht so einfach ausgehebelt werden kann. Für unsere Gesellschaft ist das für das Vertrauen zum Staat zwingend erforderlich. Bei einer erteilten Genehmigung für eine Klappenanlage muss ich davon ausgehen, dass diese unbefristet ist, so lange ich nicht daran manipuliere oder die Geräuschwerte wegen anderer Gründe nicht mehr eingehalten werden können.

Der Bestandsschutz darf natürlich nicht dazu führen, dass man neuen KONKRETEN Gefahren (Lärm macht krank) nicht entgegen wirken kann. Sind diese aber nicht akut, wird halt mit Übergangsfristen gearbeitet, so dass im Lauf der Zeit die Gefahrenquelle minimiert wird. Im ganzen Fahrzeugbereich üblich ( neue Euro-Normen ).

So läufst ja auch mit der Klappe. Die Restriktionen werden immer mehr werden, keine Frage. Aber Anlagen rückwirkend aus dem Verkehr ziehen...never.

@Leon_  

zum Raub: der Vergleich hinkt massiv... du kannst sehr wohl auch ohne Kameraaufnahmen verknackt werden (Zeugenbeweis, da kommt es lediglich auf die Glaubwürdigkeit) an.

Und bitte nenne uns doch mal ein Beispiel, in dem der sogenannte Bestandsschutz rückwirkend aufgehoben wurde, ich kenn keins.

Es geht dann ja nicht um unsere innig geliebten Klappenanlagen, sondern dies betrifft dann ja grundsätzlich alle Modelle. Egal ob Klappenanlage ja oder nein. Alle Homologationen würden ihre Gültigkeit verlieren und selbst Leon mit seiner Mopete im Originalzustand wäre ohne Betriebserlaubnis unterwegs, wenn für das Modell xy keine Homologation mehr vorliegt, da die Emissionswerte nur im Nennbereich abc vorliegen Augenzwinkern

toap ist offline toap · 73 Posts seit 07.06.2019
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Neuer Beitrag 19.09.2022 11:59
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 @Tobby1970 

 nee, das zählt nicht.......Leute erschießen war schon vorher verboten, glaube ich...Augen rollen

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Ole66 ist offline Ole66 · 1907 Posts seit 10.07.2018
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fährt: Street Glide Ann. 115, J&H mit SE LuFi, Mapping, Wilbers Nivomat
Ole66 ist offline Ole66
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1907 Posts seit 10.07.2018 aus Stendal´s schönste Ortschaft

fährt: Street Glide Ann. 115, J&H mit SE LuFi, Mapping, Wilbers Nivomat
Neuer Beitrag 19.09.2022 12:10
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zum zitierten Beitrag Zitat von toap
glaube ich...

OT: Ich nicht. Da gab es in der ehem. DDR eine "Sonderregelung" für Republiksflüchtlinge. So wurden die damals genannt.

__________________
Ole aus Stendal
_____________________________________________
"Wer will, findet Wege. Wer nicht will, findet Gründe." G.W. Werner

   Frieden und   
   Freiheit        
   für alle!        

Leon_ ist offline Leon_ · 661 Posts seit 05.06.2020
fährt: Softail StreetBob, vorher Sportster
Leon_ ist offline Leon_
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Neuer Beitrag 19.09.2022 12:12
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 @Bjrn  mein Fahrzeug befindet sich keinesfalls im Originalzustand...auch die Abgasanlage betreffend. Und deine persönlichen Anfeindungen sind erstens ziemlich zum Kotzen und zeugen zweitens davon, dass du rein argumentativ auf dem Schlauch stehst. 

Ich kann mich nur noch einmal wiederholen, dann war es das aber auch. Es geht nicht darum, EU-Homologationen zu ändern oder rückgängig zu machen. Es geht darum, dass Klappenanlagen bereits heute illegal sind, da sie die Lärmgrenzen enorm überschreiten. Das weiß jeder und genau darum werden sie gekauft. Diese Überschreitung kann nur nicht rechtssicher nachgewiesen werden, da die automatischen Anlagen nun mal im Messbereich schließen. Dass die Anlage aber bereits heute schon die Lärmgrenzen nicht übersteigen dürfen, ist Gesetz. Wird nun eine neue Methode eingeführt, um die Nonkonformität der Anlagen zu belegen, sieht die Situation für einige eben sehr finster aus.

Dann nun mal ein weiteres Beispiel aus der Reihe der Analogien Augenzwinkern  
Wenn ich auf einer Landstraße fahre, auf der 70 erlaubt sind, ich bin ich zu schnell unterwegs, wenn ich dort 90 fahre. An einer mir bekannten Stelle wird geblitzt, also bremse ich auf 70 in diesem Messbereich. Danach beschleunige ich wieder auf 90. Mir kann also keiner was, denn wo ich 90 gefahren bin, wird nun mal nicht gemessen, auch wenn es illegal ist. Wenn sich da nun ein mobiler Blitzer versteckt und mich mit 90 blitzt, soll ich dann sagen, "hey! Das geht so nicht. Gestern war dort noch kein Messbereich. Ich fahre hier immer 90 und das hat noch nie jemand gemessen. Das muss weiter Bestand haben."

Die Klappenanlagen bewegen sich außerhalb der Lärmgrenzen. Das ist nun mal Fakt und dessen muss sich schlicht jeder Bewusst sein, der sich so etwas (teuer) kauft.

__________________
Meilleures salutations, 

Leon

----------------


"Die blaue Hose! Die blaue Hose!"

Anspie ist offline Anspie · 183 Posts seit 15.01.2020
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Neuer Beitrag 19.09.2022 12:16
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Wie wird dann unterschieden ob Herr Meier mit seinem neusten Modell, mit legal eingetragenem (falls der Auspuff nicht eh eine EG Genehmigung hat)
Klappenauspuff , ausserhalb des Messbereiches im automatischen Modus zu laut ist oder
Herr Schmidt mit seiner alten Panhead von 1952 mit ihren immer noch eingetragenen  (z.B.) 106 db/A ?

__________________
"Shazbot, nanu nanu"

Bjrn ist offline Bjrn · 518 Posts seit 13.08.2019
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Neuer Beitrag 19.09.2022 12:21
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Wo habe ich dich denn persönlich angefeindet?

Du kannst aber keinen neuen Meßbereich für bestehende Homologationen einführen, oder Sonderwege für Anlagen, die dir nicht gefallen. Die Normen gelten für alle und müssen von allen eingehalten werden. Das machen Motorradhesteller ja auch und so homologiert Ducati eine Panigale mit OEM Anlage und 107 dB. Lauter als jede Jekill&Hyde Klappenanlage. Aber werksseitig so ausgeliefert. Willst du dann alle OEM Mopeds zurückrufen?

Leon_ ist offline Leon_ · 661 Posts seit 05.06.2020
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Leon_ ist offline Leon_
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fährt: Softail StreetBob, vorher Sportster
Neuer Beitrag 19.09.2022 12:21
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 @Anspie  die gültigen Lärmgrenzen sind an bestimmte Baujahre gekoppelt.

__________________
Meilleures salutations, 

Leon

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"Die blaue Hose! Die blaue Hose!"

Anspie ist offline Anspie · 183 Posts seit 15.01.2020
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Anspie ist offline Anspie
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fährt: FXST 03er , FXWG 84
Neuer Beitrag 19.09.2022 12:31
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Stimmt Leon, 
aber nun im Bezug auf die Lärmbelästigung am Karfreitag 
Der Lärm wäre der gleiche

__________________
"Shazbot, nanu nanu"

HDforFuture? ist offline HDforFuture? · 304 Posts seit 29.10.2021
fährt: Keine HD
HDforFuture? ist offline HDforFuture?
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304 Posts seit 29.10.2021
fährt: Keine HD
Neuer Beitrag 19.09.2022 12:33
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Ich denke, dass diese Diskussion ausufert und man auf keinen Nenner kommen wird.

Das man sein Motorrad unabhängig von den eingetragenen Grenzen lauter oder leiser betreiben kann, wissen wir wohl alle.

Das in Zukunft immer mehr Regelungen gegen den allgemeinen Fahrzeuglärm, und den von Motorrädern insbesondere, erfolgen werden, kann wohl auch jeder nachvollziehen.

Genießen wir es, solange es noch möglich und leistbar ist und gönnen wir auch anderen ihre Ruhe und ihr Vergnügen.

__________________
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motorcycle boy ist offline motorcycle boy · 1231 Posts seit 01.09.2018
fährt: diverse
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1231 Posts seit 01.09.2018
fährt: diverse
Neuer Beitrag 19.09.2022 13:33
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Der Denkfehler von Leon ist, dass er nicht verstanden hat, dass das Messverfahren Teil der Homologation ist. Ich kann als Gesetzgeber eben nicht einfach sagen "alles was irgendwie zu laut ist, ist verboten". Dann würde der EUGH antworten: "Definiere ´zu laut´" . Und genau DIESE Definition ist das Messverfahren. Das definiert juristisch exakt, was "zu laut" genau ist, damit der Richter überhaupt entscheiden kann, ob der Angeklagte zu Recht beschuldigt wird, "zu laut" gewesen zu sein.

Lieber Leon, begreife doch bitte endlich, dass unbestimmte Rechtsbegriffe wie "staatsfeindliche Hetze" in Rechtsstaaten, zumal im technischen Bereich, grundsätzlich unwirksam sind. Dann hätte der Gesetzgeber eben gemäß Deiner Definition sagen müssen "Alles was bei irgendeiner Geschwindigkeit in irgendeinem Lastzustand mehr als XY DB hat, ist bei folgenden Hintergrundgeräuschen und folgenden Windstärken aus folgenden Richtungen  mit folgendem Mikrofonabstand zu laut". Dann, und wirklich nur dann, wäre aus Deinem unbestimmten Rechtsbegriff ein bestimmter Rechtsbegriff geworden, weil das Messverfahren zur Homologation eben hätte sein müssen: "Messen ab 0 km/h kontinuierlich bis zu jeder vom Fahrzeug erreichbaren Geschwindigkeit in jedem Lastzustand von Drosselklappe fast zu bis ganz auf darf nicht mehr als XY DB bei folgenden Hintergrundgeräuschen und folgenden Windstärken aus folgenden Richtungen  mit folgendem Mikrofonabstand ergeben". SO hat der Gesetzgeber aber das Messverfahren und damit identisch die juristisch exakte Definition, was "zu laut" juristisch eindeutig ist, EBEN NICHT DEFINIERT. Hätte er aber können.  Und genau das ist Dein grundsätzlicher Denkfehler, da das technisch möglich wäre, sodass es keinen Grund gegeben hätte, wenn er doch gewollt hätte "zu laut" mit deinem fundamentalen Messverfahren zu definieren. Hat er aber TROTZDEM NICHT getan, weil er eben OFFENSICHTLICH NICHT wollte, das deine herbeigesehnte fundamentale Definition von "zu laut" auch wirklich "zu laut" ist.

Deine gewünsche Definition von "zu laut" ist nämlich erst mit der UNECE-R 41.04 ab 2016 unabhängig von, aber zusammen mit EURO 4  in Kraft getreten, was für - in diesem in der EU üblicherweise eingeräumten Übergangsjahr -  noch zulassungsfähige  - weil vor 2016 homologierte - EURO 3 .- Motorräder groteskerweise bedeuted, dass Deine Behauptung für genau diese Motorräder gilt, aber eben nicht weil Dein unbestimmter Rechtsbegriff "schon immer irgendwie" galt und nur nicht so gemessen wurde, sondern weil ab 1.1.2016 das Messverfahren UNECE-R 41.04  genauso, wie Du es sagst, definiert, was "zu laut" juristisch bestimmt ist. Das bedeuted, hier im Forum schön von unfreiwilligen Opfern nachzulesen, dass Du zwar an EURO 3 -Motorräder von Baujahr 2016 noch eine manuelle Klappenanlage schrauben darfst, im Unterschied zum Messverfahren und den Bauartvorschriften bis 2015 die Verstellklappe aber nicht mehr erreichbar, also unter dem Sitz montiert sein muß, weil eben nach UNECE-R 41.04 in ALLEN Betriebsbereichen die Lautstärkegrenze XY DB eingehalten werden muß, und nicht nach deiner Lesart unbestimmt "schon immer irgendwie" weil das den fundamentalsten Rechtsstaatsprinzipen widersprechen würde. In einem Rechtsstaat kann der Staat Dich eben nicht wegen "staatsfeindlicher Hetze" bestrafen, ohne das exakt definiert it, auf welche Aussagen oder Aktivitäten sich das genau bezieht, also ohne exaktes Messverfahren für "staatsfeindliche Hetze", weil ja angeblich sowieso jeder weiß, was das ist großes Grinsen  .

Heißt übrigens auch: Finger weg von EURO 3 Harleys BJ 2016 mit manuellem Klappenauspuff. Für diesen einen Sonderfall, aber wirklich auch nur für diesen, hat LEON recht, aber eben gerade nicht aus dem Grund, von dem er glaubt, dass es der zutreffende wäre großes Grinsen

Bestandsschutz ist deswegen ein so hohes Gut, weil genau so, mit unbestimmten NACHTRÄGLICH eingeführten  Rechtsbegriffen, im NS-Regime und in Ostblock-Regimen und auch heute noch in Russland und China enteignet wird, also das Grundrecht auf Eigentum ausgehebelt wird. Das ist daher aus diesen Erfahrungen heraus im Grundgesetz ein sehr hohes Gut. So wurden z.B. in der DDR ab 1949 deutsche Unternehmen enteignet, weil sie "das 3. Reich unterstützt" hätten. Die juristisch exakte Definition, was "Unterstützung des 3.Reiches" eigentlich war, und vor allem, was nicht, blieben die roten totalitären Machthaber natürlich schuldig, sodass kein Eigentümer juristisch gegen diesen Rechtsbegriff, weil unbestimmt, vorgehen konnte. Im dritten Reich kamen so wunderbarerweise ganz schnell die für den Autobahnbau erforderlichen Grundstücke zusammen. Wenn ein Rechtsstaat nicht grundsätzlich so konstruiert wäre, könnten FFF nach ihrer Machtergreifung (ja, davon phantasieren die, ähnlich wie die RAF, aus "Notwehr" heraus) Dein Motorrad enteignen und Dich ins Umerziehungslager für Umweltverbrecher stecken, weil Du gegen den NACHTRÄGLICH eingeführten UNBESTIMMTEN Rechtsbegriff des "Umweltverbrechens" verstossen hätest. Unbestimmt deswegen, weil das alles ist, was "irgendwie" schlecht für die Umwelt ist, ohne das FFF GENAU DAS MESSVERFAHREN DEFINIERT hätten, ab welcher Emission welcher Art oder welchem Fleischkonsum welcher Menge ein Umweltverbrechen vorliegt, und diesen Straftatbestand auch noch RÜCKWIRKEND gelten lassen würden, ein zweiter FUNDAMENTALER Verstoss gegen die Rechtsordnung eines Rechtsstaates. Nach Deiner Theorie begehst Du heute schon Verbrechen, ohne zu ahnen, dass es welche sind, weil sie erst nach der Machtergreifung von FFF auch noch mit unbestimmter Begrifflichkeit ohne exakte Definition bzw. Abgrenzung zum Nicht-Strafbaren - also quasi ohne "Messverfahren" - welche werden.

Ich habe das so überspitzt dargestellt, damit endlich mal der Groschen fällt: Bitte tu uns den Gefallen und begreife endlich Deinen grundlegenden Denkfehler, dass das Messverfahren GRUNDSÄTZLICH IDENTISCH ist mit der Definition und damit Ahndbarkeit von "zu laut" und nicht bloß eine unzureichende Homologationsausführungsvorschrift ist, die jederzeit RÜCKWIRKEND geändert werden könnte, bloß weil Du Dich anscheinend ärgerst, dass Du auch für Dich erkennbar der einzige weit und breit zu sein scheinst, der Recht hat und deswegen alle anderen mit Klappenanlage illegal, sozusagen "Leon gegen den Rest der Welt fröhlich  ". Einen solchen Zustand, wie Du herbeiphantasierst, dürfte ein Rechtsstaat garnicht zulassen. Das wäre so wie "wenn das Opfer einen roten Mantel anhatte, wird Mord grundsätzlich nicht geahndet, weil Zeugen rot-grün-blind sein könnten und die Mantelfarbe mit grau verwechseln könnten ". Das ist schon Dein DRITTER grundsätzlicher Denkfehler über die Natur eines Rechtsstaates.

Und wenn Du in einem historischen Fachwerkhaus wohnen solltest, wäre das nach Deiner Rechtsauffassung ab sofort nicht mehr zulässig bewohnbar und damit wertlos und damit quasi enteignet, weil man eben bei seiner Errichtung schon vor 500 Jahren "Brandschutz" wollte (weil da sind immer wieder ganze Städte abgebrannt), aber mangels Bauingenieuren nur "irgendwie unbestimmt" beschreiben, und nicht exakt difinieren  konnte was "Brandschutz" eigentlich ist , aber heute exakt definieren kann und das nach Deiner Auffassung rückwirkend für alle alten Häuser gelten würde.

Deswegen so ausführlich, weil ich diese immer wieder von einigen hochgebrachte Diskussion und das damit beabsichtigten völlig unnötige Verängstigen einfach nicht mehr hinnehmen kann.

Dieser Beitrag wurde schon 2 mal editiert, zum letzten mal von motorcycle boy am 19.09.2022 13:51.

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Hoeschianer ist offline Hoeschianer · 187 Posts seit 28.12.2016
fährt: keins
Hoeschianer ist offline Hoeschianer
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fährt: keins
Neuer Beitrag 19.09.2022 14:16
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zum zitierten Beitrag Zitat von motorcycle boy

Du kannst hunderte von Zeilen schreiben, dadurch wird es auch nicht richtiger.

Was Leon schreibt ist richtig. Jeder Klappenauspuff mit geöffneten Klappen ist zu laut. Und da dies auf Grund der jetzigen Messverfahren nicht festgestellt werden kann, bewahrt es uns lediglich vor
einer Strafverfolgung. Aber der Tatbestand einer zu lauten Anlage bleibt.

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