Der Denkfehler von Leon ist, dass er nicht verstanden hat, dass das Messverfahren Teil der Homologation ist. Ich kann als Gesetzgeber eben nicht einfach sagen "alles was irgendwie zu laut ist, ist verboten". Dann würde der EUGH antworten: "Definiere ´zu laut´" . Und genau DIESE Definition ist das Messverfahren. Das definiert juristisch exakt, was "zu laut" genau ist, damit der Richter überhaupt entscheiden kann, ob der Angeklagte zu Recht beschuldigt wird, "zu laut" gewesen zu sein.
Lieber Leon, begreife doch bitte endlich, dass unbestimmte Rechtsbegriffe wie "staatsfeindliche Hetze" in Rechtsstaaten, zumal im technischen Bereich, grundsätzlich unwirksam sind. Dann hätte der Gesetzgeber eben gemäß Deiner Definition sagen müssen "Alles was bei irgendeiner Geschwindigkeit in irgendeinem Lastzustand mehr als XY DB hat, ist bei folgenden Hintergrundgeräuschen und folgenden Windstärken aus folgenden Richtungen mit folgendem Mikrofonabstand zu laut". Dann, und wirklich nur dann, wäre aus Deinem unbestimmten Rechtsbegriff ein bestimmter Rechtsbegriff geworden, weil das Messverfahren zur Homologation eben hätte sein müssen: "Messen ab 0 km/h kontinuierlich bis zu jeder vom Fahrzeug erreichbaren Geschwindigkeit in jedem Lastzustand von Drosselklappe fast zu bis ganz auf darf nicht mehr als XY DB bei folgenden Hintergrundgeräuschen und folgenden Windstärken aus folgenden Richtungen mit folgendem Mikrofonabstand ergeben". SO hat der Gesetzgeber aber das Messverfahren und damit identisch die juristisch exakte Definition, was "zu laut" juristisch eindeutig ist, EBEN NICHT DEFINIERT. Hätte er aber können. Und genau das ist Dein grundsätzlicher Denkfehler, da das technisch möglich wäre, sodass es keinen Grund gegeben hätte, wenn er doch gewollt hätte "zu laut" mit deinem fundamentalen Messverfahren zu definieren. Hat er aber TROTZDEM NICHT getan, weil er eben OFFENSICHTLICH NICHT wollte, das deine herbeigesehnte fundamentale Definition von "zu laut" auch wirklich "zu laut" ist.
Deine gewünsche Definition von "zu laut" ist nämlich erst mit der UNECE-R 41.04 ab 2016 unabhängig von, aber zusammen mit EURO 4 in Kraft getreten, was für - in diesem in der EU üblicherweise eingeräumten Übergangsjahr - noch zulassungsfähige - weil vor 2016 homologierte - EURO 3 .- Motorräder groteskerweise bedeuted, dass Deine Behauptung für genau diese Motorräder gilt, aber eben nicht weil Dein unbestimmter Rechtsbegriff "schon immer irgendwie" galt und nur nicht so gemessen wurde, sondern weil ab 1.1.2016 das Messverfahren UNECE-R 41.04 genauso, wie Du es sagst, definiert, was "zu laut" juristisch bestimmt ist. Das bedeuted, hier im Forum schön von unfreiwilligen Opfern nachzulesen, dass Du zwar an EURO 3 -Motorräder von Baujahr 2016 noch eine manuelle Klappenanlage schrauben darfst, im Unterschied zum Messverfahren und den Bauartvorschriften bis 2015 die Verstellklappe aber nicht mehr erreichbar, also unter dem Sitz montiert sein muß, weil eben nach UNECE-R 41.04 in ALLEN Betriebsbereichen die Lautstärkegrenze XY DB eingehalten werden muß, und nicht nach deiner Lesart unbestimmt "schon immer irgendwie" weil das den fundamentalsten Rechtsstaatsprinzipen widersprechen würde. In einem Rechtsstaat kann der Staat Dich eben nicht wegen "staatsfeindlicher Hetze" bestrafen, ohne das exakt definiert it, auf welche Aussagen oder Aktivitäten sich das genau bezieht, also ohne exaktes Messverfahren für "staatsfeindliche Hetze", weil ja angeblich sowieso jeder weiß, was das ist
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Heißt übrigens auch: Finger weg von EURO 3 Harleys BJ 2016 mit manuellem Klappenauspuff. Für diesen einen Sonderfall, aber wirklich auch nur für diesen, hat LEON recht, aber eben gerade nicht aus dem Grund, von dem er glaubt, dass es der zutreffende wäre
Bestandsschutz ist deswegen ein so hohes Gut, weil genau so, mit unbestimmten NACHTRÄGLICH eingeführten Rechtsbegriffen, im NS-Regime und in Ostblock-Regimen und auch heute noch in Russland und China enteignet wird, also das Grundrecht auf Eigentum ausgehebelt wird. Das ist daher aus diesen Erfahrungen heraus im Grundgesetz ein sehr hohes Gut. So wurden z.B. in der DDR ab 1949 deutsche Unternehmen enteignet, weil sie "das 3. Reich unterstützt" hätten. Die juristisch exakte Definition, was "Unterstützung des 3.Reiches" eigentlich war, und vor allem, was nicht, blieben die roten totalitären Machthaber natürlich schuldig, sodass kein Eigentümer juristisch gegen diesen Rechtsbegriff, weil unbestimmt, vorgehen konnte. Im dritten Reich kamen so wunderbarerweise ganz schnell die für den Autobahnbau erforderlichen Grundstücke zusammen. Wenn ein Rechtsstaat nicht grundsätzlich so konstruiert wäre, könnten FFF nach ihrer Machtergreifung (ja, davon phantasieren die, ähnlich wie die RAF, aus "Notwehr" heraus) Dein Motorrad enteignen und Dich ins Umerziehungslager für Umweltverbrecher stecken, weil Du gegen den NACHTRÄGLICH eingeführten UNBESTIMMTEN Rechtsbegriff des "Umweltverbrechens" verstossen hätest. Unbestimmt deswegen, weil das alles ist, was "irgendwie" schlecht für die Umwelt ist, ohne das FFF GENAU DAS MESSVERFAHREN DEFINIERT hätten, ab welcher Emission welcher Art oder welchem Fleischkonsum welcher Menge ein Umweltverbrechen vorliegt, und diesen Straftatbestand auch noch RÜCKWIRKEND gelten lassen würden, ein zweiter FUNDAMENTALER Verstoss gegen die Rechtsordnung eines Rechtsstaates. Nach Deiner Theorie begehst Du heute schon Verbrechen, ohne zu ahnen, dass es welche sind, weil sie erst nach der Machtergreifung von FFF auch noch mit unbestimmter Begrifflichkeit ohne exakte Definition bzw. Abgrenzung zum Nicht-Strafbaren - also quasi ohne "Messverfahren" - welche werden.
Ich habe das so überspitzt dargestellt, damit endlich mal der Groschen fällt: Bitte tu uns den Gefallen und begreife endlich Deinen grundlegenden Denkfehler, dass das Messverfahren GRUNDSÄTZLICH IDENTISCH ist mit der Definition und damit Ahndbarkeit von "zu laut" und nicht bloß eine unzureichende Homologationsausführungsvorschrift ist, die jederzeit RÜCKWIRKEND geändert werden könnte, bloß weil Du Dich anscheinend ärgerst, dass Du auch für Dich erkennbar der einzige weit und breit zu sein scheinst, der Recht hat und deswegen alle anderen mit Klappenanlage illegal, sozusagen "Leon gegen den Rest der Welt
". Einen solchen Zustand, wie Du herbeiphantasierst, dürfte ein Rechtsstaat garnicht zulassen. Das wäre so wie "wenn das Opfer einen roten Mantel anhatte, wird Mord grundsätzlich nicht geahndet, weil Zeugen rot-grün-blind sein könnten und die Mantelfarbe mit grau verwechseln könnten ". Das ist schon Dein DRITTER grundsätzlicher Denkfehler über die Natur eines Rechtsstaates.
Und wenn Du in einem historischen Fachwerkhaus wohnen solltest, wäre das nach Deiner Rechtsauffassung ab sofort nicht mehr zulässig bewohnbar und damit wertlos und damit quasi enteignet, weil man eben bei seiner Errichtung schon vor 500 Jahren "Brandschutz" wollte (weil da sind immer wieder ganze Städte abgebrannt), aber mangels Bauingenieuren nur "irgendwie unbestimmt" beschreiben, und nicht exakt difinieren konnte was "Brandschutz" eigentlich ist , aber heute exakt definieren kann und das nach Deiner Auffassung rückwirkend für alle alten Häuser gelten würde.
Deswegen so ausführlich, weil ich diese immer wieder von einigen hochgebrachte Diskussion und das damit beabsichtigten völlig unnötige Verängstigen einfach nicht mehr hinnehmen kann.