Das ist keine Weisheit. Was ihr meint, wäre höchstens eine Vermutung
Aber auch darauf will bzw. kann ich gar nicht mal mehr eingehen. Die Infos kann sich jeder im Internet selbst ergooglen. Aber die Logik ergibt sich schon aus meinem vorigen Beitrag.
Wie gesagt, die aktuelle Gesetzeslage besagt ganz klar und deutlich, dass eine Klappenanlage illegal ist! Dessen muss sich jeder bewusst sein, der sich sowas anschafft. Es mangelt lediglich am dokumentierten Messverfahren, um dies im Alltag zu beweisen.
Wäre damit vergleichbar, als wenn ich jemanden ausrauben würde und der einzige Beweis ist eine Kameraaufnahme, die aber als Beweis nicht zugelassen ist. Also könnte ich nicht "verknackt" werden. Der Raub an sich ist und bleibt ja aber dennoch verboten und steht unter Strafe.
Und dazu muss keine Homologation rückgängig gemacht werden.
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Meilleures salutations,
Leon
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"Die blaue Hose! Die blaue Hose!"