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Legale Klappenanlage, trotzdem Bußgeld?

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Legale Klappenanlage, trotzdem Bußgeld?

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Tomsen96 ist offline Tomsen96 · 34 Posts seit 11.11.2019
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fährt: Eigenbau Santee/S&S
Tomsen96 ist offline Tomsen96
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34 Posts seit 11.11.2019 aus Ilsede

fährt: Eigenbau Santee/S&S
Neuer Beitrag 17.09.2022 16:10
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 @bestes-ht sorry, schlecht geschrieben. Ich meinte meinen post natürlich in Bezug auf den Artikel. Da steht ja manuell, ob nu Drehschalter oder Knopf. 
Aber der Artikel ist eh absoluter Murks, ein Misch von vielem, irgendwie irgendwo aufgeschnappt...😏

__________________
Grüße Tom 

Avatar (Profilbild) von Marco321
Marco321 ist offline Marco321 · 3733 Posts seit 13.08.2012
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fährt: Breakout 114 Snake Venom ----- 48 mit Penzl
Marco321 ist offline Marco321
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aus Mahlow

fährt: Breakout 114 Snake Venom ----- 48 mit Penzl
Homepage von Marco321
Neuer Beitrag 17.09.2022 16:15
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nun kann aber auch der Automatikmodus als manuelles Knopf drücken interpretiert worden sein.  Er fährt leise (50-80) in das Wohngebiet hinein, die Geschwindigkeit fällt unter 50 und die Klappen öffnen, alles legal. Nur hört es sich nicht legal an. Oder er hat auf deutlich über 80 beschleunigt(oder in den 4.Gang geschaltet), so das die Klappen wieder öffnen

Alles Glaskugel, weil wir den wirklichen Hergang nicht kennen.

__________________
Theorie ist, wenn man alles weiß, aber nichts funktioniert.
Praxis ist, wenn alles funktioniert aber niemand weiß warum.

toap ist offline toap · 73 Posts seit 07.06.2019
fährt: Low Rider S
toap ist offline toap
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73 Posts seit 07.06.2019
fährt: Low Rider S
Neuer Beitrag 17.09.2022 16:30
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 @Tomsen96 ist doch gut dass du die Artikel gepostet hast...so sehen wir mal, was auf einen zukommen kann ( Bußgeld wegen Lärmbelästigung), unabhängig von der Art der Klappenanlage oder wie die einzelnen gesetzlichen Regelungen sind. Denn hier wurde nur das individuelle Verhalten des Fahrers sanktioniert. Den Kawa-Ninja-Fahrer mit 11.000 Umdrehungen daher rasend hätte es wohl auch bußgeldmäßig erwischt (zurecht), selbst mit Serienauspuff.

Siehe es mal so: hast was über Klappenanlage gelernt und wir alle ne Rückmeldung, was passieren kann wenn man hirnfrei umherbrettert. Alles richtig gemacht.

dackelpack ist offline dackelpack · 737 Posts seit 18.08.2019
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dackelpack ist offline dackelpack
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737 Posts seit 18.08.2019
fährt: FXDWG
Neuer Beitrag 17.09.2022 16:58
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.... oder aber, er hatte den "Werkstatt-Schalter" dran und hat damit die Karre auf laut gestellt! Nen Kunpel von mir hatte auch so einen (gut versteckten) Schalter dran, bei einer Kontrolle haben sie solange gesucht (waren bestimmt knapp zwei Stunden), bis sie ihn gefunden haben!

__________________
Man kann ja ruhig doof sein, man muss sich nur zu helfen wissen!
Jeder macht was er will, keiner macht was er soll aber alle machen mit!

dieTor ist offline dieTor · 2071 Posts seit 10.03.2012
fährt: FatBoySpecial
dieTor ist offline dieTor
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2071 Posts seit 10.03.2012
fährt: FatBoySpecial
Neuer Beitrag 17.09.2022 20:46
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Egal ob legal oder illegal, Knöpfchen oder Drehschalter.
Auch die geliebten geschwindigkeits- und drehzahlabhängigen legalen Auspuffanlagen können sehr schnell zu einer Owi führen.
Und dies zu Recht, wir sind doch alle gegen diese (Auto)-Poser ;-)
Attachment 394622
Attachment 394623

__________________
* Ich habe Vorurteile, aber meistens treffen sie zu *

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DeeCee ist offline DeeCee · 663 Posts seit 07.11.2020
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DeeCee ist offline DeeCee
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Avatar (Profilbild) von DeeCee

fährt: 2019 Breakout 114
Neuer Beitrag 17.09.2022 21:48
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Ich denke, man kann auch mit jeder Originalanlage ein Bußgeld wegen (unnötiger) Lärmbelästigung kassieren – vorschriftsmäßige 50km/h im Ort, dazu erster Gang. Das sollte reichen...

__________________
2019 Breakout 114

Jekill&Hyde, Kennzeichenhalter seitlich, TB Heckfender mit 3-in-1-Leuchten, TB Airride, TB Einzelsitz, Stripe-Blinker vorn...

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Leon_ ist offline Leon_ · 661 Posts seit 05.06.2020
fährt: Softail StreetBob, vorher Sportster
Leon_ ist offline Leon_
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661 Posts seit 05.06.2020
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Neuer Beitrag 19.09.2022 08:36
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Ist doch in der Tat nichts neues. Fakt ist und das besagt ja auch wortwörtlich die entsprechende Richtlinie, dass eine (manuell oder automatisch) verstellbare Anlage IN JEDEM ZUSTAND die Lärmgrenzen einhalten muss. Das tut eine (auch automatische) Klappenanlage im geöffneten Zustand aber nicht. Das ist ja wohl auch ein Fakt. Das Problem, bzw. das Graue hier ist aber, dass eine entsprechende Messung nur in dem Bereich stattfindet, in dem die Anlage automatisch schließt und somit die Lärmgrenzen einhält. Hier haben die Hersteller lediglich die total dumme Auslegung der Messvorschrift ausgenutzt. Selbst wenn die TÜVer oder Polizisten wissen, dass die Anlage geöffnet zu laut ist, wäre das nicht verwertbar bzw. beweisbar, da nur der entsprechend dokumentierte Messbereich rangezogen werden darf. 
Resultat: Der asoziale Poser wird keine Strafe wegen eines illegalen Auspuffen bekommen, sehr wohl aber wegen des von dieTor gezeigten Gesetzes. 
Zum Glück wird derzeit an einer Revision der Messvorschrift gearbeitet und dann war es das mit Klappenanlagen sowieso...auch der Grund, weswegen ich mir keine gekauft habe. Denn auch einen Bestandsschutz gibt es dann nicht mehr. Dann sind sie nur noch 100% geschlossen legal Augenzwinkern

__________________
Meilleures salutations, 

Leon

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"Die blaue Hose! Die blaue Hose!"

Turbootti ist offline Turbootti · 383 Posts seit 19.09.2016
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fährt: Street Glide 2016
Neuer Beitrag 19.09.2022 09:18
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zum zitierten Beitrag Zitat von Leon_
Denn auch einen Bestandsschutz gibt es dann nicht mehr. Dann sind sie nur noch 100% geschlossen legal

Woher hast Du diese Weisheit ???

__________________
Mit besten Grüßen aus dem Nordencool
Frank

Street Glide rockt!

FreddyD93 ist offline FreddyD93 · 34 Posts seit 05.07.2019
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FreddyD93 ist offline FreddyD93
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34 Posts seit 05.07.2019
fährt: FXBB
Neuer Beitrag 19.09.2022 09:27
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zum zitierten Beitrag Zitat von Turbootti
zum zitierten Beitrag Zitat von Leon_
Denn auch einen Bestandsschutz gibt es dann nicht mehr. Dann sind sie nur noch 100% geschlossen legal

Woher hast Du diese Weisheit ???

Das würde mich jetzt aber auch sehr interessieren, oder ist das nur Halbwissen?! Dann müsste sich ja jeder der sich mal eine elektrische Klappenanlage für mehrere tausend Euro gegönnt hat, was neues/legales holen.

Bjrn ist offline Bjrn · 518 Posts seit 13.08.2019
fährt: FXDR114
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Neuer Beitrag 19.09.2022 09:31
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Da ist sein Wunsch eher Vater des Gedanken, weil er es anderen einfach missgönnt. Juristisch totaler Quatsch, EU Homologationen rückwirkend zu ändern. Ist gar nicht durchsetzbar und gab es auch noch nie. Für neue Homologationen, Euro 7, 8, etc weiß natürlich niemand so genau, was kommen wird.
Alte Euro Normen packt niemand mehr an.

Leon_ ist offline Leon_ · 661 Posts seit 05.06.2020
fährt: Softail StreetBob, vorher Sportster
Leon_ ist offline Leon_
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fährt: Softail StreetBob, vorher Sportster
Neuer Beitrag 19.09.2022 09:32
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Das ist keine Weisheit. Was ihr meint, wäre höchstens eine Vermutung Augenzwinkern Aber auch darauf will bzw. kann ich gar nicht mal mehr eingehen. Die Infos kann sich jeder im Internet selbst ergooglen. Aber die Logik ergibt sich schon aus meinem vorigen Beitrag. 
Wie gesagt, die aktuelle Gesetzeslage besagt ganz klar und deutlich, dass eine Klappenanlage illegal ist! Dessen muss sich jeder bewusst sein, der sich sowas anschafft. Es mangelt lediglich am dokumentierten Messverfahren, um dies im Alltag zu beweisen. 
Wäre damit vergleichbar, als wenn ich jemanden ausrauben würde und der einzige Beweis ist eine Kameraaufnahme, die aber als Beweis nicht zugelassen ist. Also könnte ich nicht "verknackt" werden. Der Raub an sich ist und bleibt ja aber dennoch verboten und steht unter Strafe.

Und dazu muss keine Homologation rückgängig gemacht werden.

__________________
Meilleures salutations, 

Leon

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"Die blaue Hose! Die blaue Hose!"

Bjrn ist offline Bjrn · 518 Posts seit 13.08.2019
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fährt: FXDR114
Neuer Beitrag 19.09.2022 09:34
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zum zitierten Beitrag Zitat von Leon_
Das ist keine Weisheit. Was ihr meint, wäre höchstens eine Vermutung Augenzwinkern Aber auch darauf will bzw. kann ich gar nicht mal mehr eingehen. Die Infos kann sich jeder im Internet selbst ergooglen. Aber die Logik ergibt sich schon aus meinem vorigen Beitrag. 
Wie gesagt, die aktuelle Gesetzeslage besagt ganz klar und deutlich, dass eine Klappenanlage illegal ist! Dessen muss sich jeder bewusst sein, der sich sowas anschafft. Es mangelt lediglich am dokumentierten Messverfahren, um dies im Alltag zu beweisen. 
Wäre damit vergleichbar, als wenn ich jemanden ausrauben würde und der einzige Beweis ist eine Kameraaufnahme, die aber als Beweis nicht zugelassen ist. Also könnte ich nicht "verknackt" werden. Der Raub an sich ist und bleibt ja aber dennoch verboten und steht unter Strafe.

Und dazu muss keine Homologation rückgängig gemacht werden.

Cringe alert...

€ bevor hier weiter Halbwissen und Quatsch gepostet wird, macht man den Thread vielleicht besser zu.

Leon_ ist offline Leon_ · 661 Posts seit 05.06.2020
fährt: Softail StreetBob, vorher Sportster
Leon_ ist offline Leon_
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661 Posts seit 05.06.2020
fährt: Softail StreetBob, vorher Sportster
Neuer Beitrag 19.09.2022 09:39
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Was ist Cringe alert? 

Und wieso Halbwissen und Quatsch? Man kann Gesetze und Richtlinien im Internet frei einsehen. Man muss sie halt nur verstehen können.

__________________
Meilleures salutations, 

Leon

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Bjrn ist offline Bjrn · 518 Posts seit 13.08.2019
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518 Posts seit 13.08.2019
fährt: FXDR114
Neuer Beitrag 19.09.2022 09:54
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zum zitierten Beitrag Zitat von Leon_
Was ist Cringe alert? 

Und wieso Halbwissen und Quatsch? Man kann Gesetze und Richtlinien im Internet frei einsehen. Man muss sie halt nur verstehen können.

Ja dann erklär mal bitte den juristisch erst- und einmaligen Vorgang, eine EU Homologation rückwirkend zu ändern und was mit den Motorrädern alter und aktueller Euro Normen (5 und älter) passiert, wenn jetzt rückwirkend die  Messverfahren für die Geräusch-emissionen einfach geändert werden.
Denn das betrifft dann alle Motorräder, auch im Originalzustand.

Frejus ist offline Frejus · 881 Posts seit 14.08.2019
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Neuer Beitrag 19.09.2022 10:04
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Genau, die Polizisten verfolgen jedes Motorrad, das ihnen als zu laut erscheint und halten dabei ihr mobiles Messgerät aus dem fahrenden Auto. 
Und Oldtimertreffen werden dann auch verboten weil die Abgasvorschriften nicht mehr eingehalten werden.

__________________
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