sehr gut und wenn du dem Kollegen jetzt noch erklärst, dass eine Auspuffanlage mit ABE auch einen Typenvermerk hat, der sich auf das Motorrad bezieht, dann kommt schnell die Erkenntnis auf, dass der Kollegen an einer §21 Abnahme nicht vorbei kommt, da keine ABE, etc. eine genullte Typen-ID hat, sondern die ID, die das europäische Modell zugewiesen bekommen hat.
Das hat zur Konsequenz, dass er eigentlich jede Auspuffanlage an seinen Eimer hämmern kann, solange, die in seinem Fall, die im Schein angegeben Lautstärke nicht überschreitet. Mit Glück findet er eine aaS, der auf die Fahrgeräuschmessung verzichtet und nur eine Standgeräuschmessung macht!