Mit deiner Fehlerhäufigkeit scheinst du meiner Auffassung nach etwas alleine zu sein.
Die meisten hier machen beim Basteln was kaputt, von sich aus scheinen die Kisten robust zu sein.
Du kannst den Händler bitten, den Öldruck zu messen und ihn einfach mal auf die Möglichkeit der defekten Ölpumpe hinweisen. Ob er das schlussendlich prüft hast du nicht in der Hand.
Wenn eine Ölpumpe defekt ist, dann ist das absolut ein Mangel. Das wird der dann aber auch sicherlich in Ordnung bringen. Die Wahrscheinlichkeit dass Späne im Öl/Filter sind, ist bei einer defekten Ölpumpe recht hoch. Das könnte ein Indikator sein.
Wa s ich dir eben sagen wollte:
Du gehst zu ihnen, um "das Rasseln" beheben zu lassen. Das ist nicht direkt ein Mangel, sondern deutet auf einen Mangel hin. Deswegen wird es im Zweifel nicht einfach die Historie(also dass es immer die gleiche Ursache ist) nachzuweisen. Deutlicher wäre es, wenn der Lenker einen knick hat oder so was.
Ich skizziere dir mal die Rechtlichen Grundlagen, damit du einfach mal ein wenig verstehst, was überhaupt Gesetzlich wie geregelt ist. Beachte aber, dass ich das als Teil meiner Ausbildung gelernt habe, aber kein Jurist bin. Im Zweifel musst du einen Anwalt kontaktieren.
*Aus BGB §437(Rechte des Käufers bei Mängeln), art1 geht hervor, dass du bei Mängeln Anspruch auf Nacherfüllung gemäss §439 hast.
*Aus BGB §439, art1 geht hervor, dass ´der Käufer(also du) die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer Mangelfreien Sache nach seiner Wahl verlangen´ kann. (Das wird in Art.3 allerdings eingeschränkt: du kannst so sinngemäß wegen einer defekten Glühbirne keine neue Maschine verlangen… Bei einem Kapitalen Motorschaden eines nicht mehr neuwertigen Fahrzeuges wird's auch nur ein neuer Motor und kein neues Fahrzeug)
*Aus BGB §439, Art2 geht weiter hervor, dass der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung alle anfallenden Kosten ("Transport-,Wege-,Arbeite- und Materialkosten") zu tragen hat. Du kannst also beispielsweise den Miet-transporter in Rechnung stellen wenn eine Überführung auf eigener Achse nicht möglich ist.
*Aus BGB §443, Art2 geht hervor, dass dieser `Sachmangel die Rechte aus der Garantie begründet.` Soll Heissen: Du hast einen Mangel und die berechtigen dich, die Garantie in Anspruch zu nehmen.
So, jetzt gibt's zwei Wege:
a) Er repariert und es klappt:
*Aus BGB§ 438, Art1, abs3 geht hervor, dass du auf diese Reparatur zwei Jahre Gewährleistung(NICHT GARANTIE!) hast.
b) Er repariert und es klappt nicht. Er repariert ein zweites mal. Entweder bist du jetzt wieder bei a) (es klappt…)
oder
*Aus BGB §440 geht hervor, dass die Nachbesserung "nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen" gilt. Das hat zur Folge, dass du
*Nach BGB §437, Art2 Vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern kannst.
Spätestens jetzt solltest du schleunigst einen Anwalt einschalten. Primär als reinen Rechtsberater, sekundär um das zu klären sollte es eskalieren(was unangenehm und zu vermeiden ist. Da verlieren ausser den Anwälten alle Beteiligte).
Kurzfassung:
1) Du hast einen Mangel und zeigst diesen an.
2) Der Händler hat jetzt ZWEI (nicht drei wie oft gedacht) Chancen, diesen nach deiner Wahl zu beheben. Allerdings muss es jedes mal der gleiche Mangel sein. Also einmal "Motor klappert" und einmal "Tacho geht nicht" erfüllt diese Bedingung nicht.
3a) es Klappt und dein Moped ist wieder Okay: Viel spass damit
3b) es klappt auch nach dem zweiten Versuch nicht. Du kannst jetzt aus Gutmütigkeit um einen dritten und vierten und fünften Versuch bitten oder du kannst Schadensersatz verlangen UND/ODER vom Vertrag zurücktreten (was dann passiert? Frag nen Anwalt)
4) Auf die Reparatur hast du zwei Jahre Gewährleistung. Sollte der Scahdenn innerhalb der Zwei Jahre wieder auftreten, bist du automatisch wieder bei 3)
Gruss:
Alex
Ps: Ich hoffe ich habe dich jetzt nicht zusehr verwirrt und verängstigt. Die Paragraphenreiterei klingt oft schlimmer als es nachher läuft aber das ist das Muster, nachdem das ganze zumindest unter juristischen Gesichtspunkten abläuft.
Und noch ein Ratschlag, bleib freundlich, sachlich und höflich aber beharrlich und lass dir keinen Bären aufbinden. Wenn du dem Händler gleich mit dem Anwalt oder sonstigem drohst, wird er (verständlicher weise…) bockig. Du willst es ja auch erst wieder gut machen, bevor einer auf dich los geht.
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