Mir war aufgefallen das meistens der Winkel am Kennzeichen gemessen wird, also quer zur Fahrzeuglängsachse, also "in die verkehrte Richtung". Somit wir der Winkelmesser auf dem KZ angelegt und von der Fahrzeugmitte WEG zum KZ gemessen - da sind dann 30° sofort erreicht und das KZ ist nicht mal mit einem 125 Reifen sichtbar.
Der Winkelmesser muß am KZ angelegt werden und der Nullpunkt steht längs zum KZ und wird dann zur Längsachse (Fahrzeugmitte) HIN gemessen, dann sind 30° mehr als ausreichend, weil auch hier fast sofort erreicht.
Also immer MIT der Längsachse messen, nicht GEGEN die Achse. Das mit den 5 mtr. hab' nicht gefunden, aber es macht schon einen Unterschied ob der Prüfer 2 mtr. groß ist oder nur 1,70. Dann müsste der "große" sich hinhocken weil das KZ vom (bei mir Originalen) Heckfender nach oben hin abgedeckt wird...
Ist schwierig zu erklären, ich seh' mal zu das ich das Anhand der Tüvzeichnung noch mal hier einstelle...
Jedenfalls war das eintragen dann kein Problem, ohne Papiere, ohne Nr. am KZH, ohne alles. Hatte nur eine Rechnung.
Ansonsten hat der KZH vom CultWerk zwei Aufnahmen an der Platte, eine weit weg für den Tüv, und eine, ca. zwei cm daneben dann für die Optik - dicht am Pulley.
Dafür trägt mir jetzt keiner meinen LSL 002 ein, weil die Riser von Ride Hard Rod keine Kennzeichnung haben...
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Grüße vom Seeedman 