Zitat von sepperl
er muss auf alle Fälle ein Gutachten oder eine Freigabe für die modifizierten Teile haben. Ich habe einen Sachverständigen gefragt und der hat mir mitgeteilt dass ein in Verkehr bringen von so einem Fahrzeug für den Verkäufer ganz schön gefährlich sein kann wenn es nicht verkehrs-sicher ist.
absolut richtig und wenn Du das im "guten Glauben" so bekommen hast stimme ich Dir auch zu
Zitat von sepperl
...ich will mich gar nicht mehr lang ärgern und das ganze schnellst möglich abschließen und vergessen.
gruss
volker
Das kann ich nachvollziehen und würde ich sicher auch versuchen.
Das mit dem Urlaub ist sehr ärgerlich.
Auch da würde ich mal den Anwalt fragen ob da noch was drin wäre, wenn Du glaubhaft versichern kannst (wie auch immer) dass Du das Bike im Urlaub genutzt hättest....
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Gruss vom Tax
BRC No.11
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R.I.P. Jimmy, BRC #5