zum zitierten Beitrag
Zitat von Börnie
Man wird halt nicht fürs Fahren ohne HU bestraft, sondern dafür das man überzogen hat.
Ich weiss von einen Fall, da hat ein eifriger, guter deutscher, Wachtelmeister eine Anzeige geschrieben, weil er bei einem
Händler in der Werkstatt ein Motorrad ohne gültige HU entdeckt hat. Das Bike war beim Händler um Arbeiten durchführen
zu lassen - und dann sollte die HU beim Händler gemacht werden.
Und hast Du auch mitbekommen, was das Ergebnis war ?
Oder wurde wieder "um mehr Ärger zu vermeiden" einfach gezahlt ?
Sonst wäre der Wachtler nicht durchgekommen mit dem Ding.
Das Tüv-Wapperl und der Motorradzustand auf dem Privatgelände geht ihn nur ganz begrenzt was an.
Außerdem könnte das Motorrad ja per Anhänger dorthin gekommen sein.
Was ist mit all den Motorrädern, die jahrelang noch zugelassen sind, aber restauriert werden in Komplettzerlegung ?
Ich war mit (längst abgelaufenem) Tüv AUF DEM PARKPLATZ der Prüfstelle, zum Termin.
Ein Riesen-Zufall :
Schleierfander mit Zivilauto ziehen auf der angrenzenden Straße ein Auto raus und lotsen es genau auf diesen Parkplatz.
Der eine Schutzmann kontrolliert die Papiere, der andere geht gleich zu meinem Bike und wir beobachten von innen alles.
Er umkreist zehn Mal und kniet und schaut.
Irgendwann geht der Prüfer raus und fragt ob er was helfen kann.
Der Schutzmann lamentiert über alles Mögliche, was seiner Meinung nach alles nicht stimmt mit dem Motorrad.
Der Prüfer sagte "ja deswegen ist er ja jetzt bei uns zur Prüfung heute".
Als er wieder reinkam sagte er, das Privatgelände und die Fahrzeuge hier gehen den Schutzmann nichts an, solang die hier sind.
Es war aber angesagt, daß ich erst abends heimfahre (denn ab Ausfahrt gilt was Anderes).
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WAS MAN ANFÄNGT, MUß MAN AUCH ZU EN