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Forum » Modelllinien » Softail [Cruiser] (Milwaukee-Eight, Twin Cam, Evolution) » FLSB Sport Glide: Was alles an meiner SG in 4 1/2 Jahren kaputt ging

FLSB Sport Glide: Was alles an meiner SG in 4 1/2 Jahren kaputt ging M8 107

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FLSB Sport Glide: Was alles an meiner SG in 4 1/2 Jahren kaputt ging M8 107

riedmich ist offline riedmich · 203 Posts seit 24.09.2020
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Neuer Beitrag 08.09.2022 10:47
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Habe dazu kurz auch im Internet nachgeschaut, und diese Seite gefunden: https://www.ergo.de/de/rechtsportal/rech...-nach-reparatur

Zitat: "Ob aber eine Nacherfüllung auch zum Neubeginn der Verjährungsfrist führt, ist eine Frage des Einzelfalls. Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs kommt es nämlich darauf an, ob Sie die Reparatur oder auch den Austausch als Anerkenntnis der Mängelbeseitigungspflicht des Verkäufers ansehen können. Manchmal bekommen Sie eine Reparaturbestätigung, auf der sich der Zusatz "Gewährleistungsfall" oder Ähnliches findet. Dann ist die Sache einfach. Für das ausgetauschte oder reparierte Gerät beginnt die Verjährungsfrist neu und läuft wieder für 2 Jahre."


Wie ich es verstehe, muss man sich im Fall eines Garantiefalls den Tausch eines defekten Teils oder auch die Arbeit als ganzes quittieren lassen und es muss draufstehen, dass es sich um einen "Gewährleistungsfall" handelte. Damit hat man wieder die gesetzlich vorgeschriebene 2-jährige Gewährleistungsfrist. Wenn das ausgetauschte Teil also wieder innerhalb 2 Jahren kaputt geht, muss erneut eine kostenlose Reparatur stattfinden. Also, wenn mein Tacho wegen Beschlagens auf Garantie getauscht wird, fordere ich eine Quittung ein, auf der "Gewährleistungsfall" steht, und wenn ich die dann in Händen habe, beginnt die erneute 2-jährige Gewährleistungspflicht.

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SportyCB ist offline SportyCB · 4259 Posts seit 01.12.2012
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Neuer Beitrag 08.09.2022 11:26
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zum zitierten Beitrag Zitat von riedmich
Habe dazu kurz auch im Internet nachgeschaut, und diese Seite gefunden: https://www.ergo.de/de/rechtsportal/rech...-nach-reparatur

Zitat: "Ob aber eine Nacherfüllung auch zum Neubeginn der Verjährungsfrist führt, ist eine Frage des Einzelfalls. Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs kommt es nämlich darauf an, ob Sie die Reparatur oder auch den Austausch als Anerkenntnis der Mängelbeseitigungspflicht des Verkäufers ansehen können. Manchmal bekommen Sie eine Reparaturbestätigung, auf der sich der Zusatz "Gewährleistungsfall" oder Ähnliches findet. Dann ist die Sache einfach. Für das ausgetauschte oder reparierte Gerät beginnt die Verjährungsfrist neu und läuft wieder für 2 Jahre."


Wie ich es verstehe, muss man sich im Fall eines Garantiefalls den Tausch eines defekten Teils oder auch die Arbeit als ganzes quittieren lassen und es muss draufstehen, dass es sich um einen "Gewährleistungsfall" handelte. Damit hat man wieder die gesetzlich vorgeschriebene 2-jährige Gewährleistungsfrist. Wenn das ausgetauschte Teil also wieder innerhalb 2 Jahren kaputt geht, muss erneut eine kostenlose Reparatur stattfinden. Also, wenn mein Tacho wegen Beschlagens auf Garantie getauscht wird, fordere ich eine Quittung ein, auf der "Gewährleistungsfall" steht, und wenn ich die dann in Händen habe, beginnt die erneute 2-jährige Gewährleistungspflicht.

Ist denn der Tacho ein Garantie oder Gewährleistungsfall(ich meine explizit die Anschlussgarantie)?? Hat da jemand Erfahrung gesammelt?

Moos ist offline Moos · 14505 Posts seit 27.11.2010
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fährt: Street Glide, Bj. 2021 Night-Train USD, Bj. 2001 Kawa Z1 900, Bj. 1974
Moos ist offline Moos
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14505 Posts seit 27.11.2010 aus Bayrisch Schwaben

fährt: Street Glide, Bj. 2021 Night-Train USD, Bj. 2001 Kawa Z1 900, Bj. 1974
Neuer Beitrag 08.09.2022 15:28
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zum zitierten Beitrag Zitat von riedmich
Also, wenn mein Tacho wegen Beschlagens auf Garantie getauscht wird, fordere ich eine Quittung ein, auf der "Gewährleistungsfall" steht, und wenn ich die dann in Händen habe, beginnt die erneute 2-jährige Gewährleistungspflicht.

Das habe ich doch geschrieben in meinem letzten Satz. Kannst ja mal versuchen ob sich dein Händler darauf einläßt. Augenzwinkern

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HDforFuture? ist offline HDforFuture? · 308 Posts seit 29.10.2021
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Neuer Beitrag 08.09.2022 15:54
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Habe dazu kurz auch im Internet nachgeschaut, und diese Seite gefunden: https://www.ergo.de/de/rechtsportal/rech...-nach-reparatur

Zitat: "Ob aber eine Nacherfüllung auch zum Neubeginn der Verjährungsfrist führt, ist eine Frage des Einzelfalls. Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs kommt es nämlich darauf an, ob Sie die Reparatur oder auch den Austausch als Anerkenntnis der Mängelbeseitigungspflicht des Verkäufers ansehen können. Manchmal bekommen Sie eine Reparaturbestätigung, auf der sich der Zusatz "Gewährleistungsfall" oder Ähnliches findet. Dann ist die Sache einfach. Für das ausgetauschte oder reparierte Gerät beginnt die Verjährungsfrist neu und läuft wieder für 2 Jahre."


Wie ich es verstehe, muss man sich im Fall eines Garantiefalls den Tausch eines defekten Teils oder auch die Arbeit als ganzes quittieren lassen und es muss draufstehen, dass es sich um einen "Gewährleistungsfall" handelte. Damit hat man wieder die gesetzlich vorgeschriebene 2-jährige Gewährleistungsfrist. Wenn das ausgetauschte Teil also wieder innerhalb 2 Jahren kaputt geht, muss erneut eine kostenlose Reparatur stattfinden. Also, wenn mein Tacho wegen Beschlagens auf Garantie getauscht wird, fordere ich eine Quittung ein, auf der "Gewährleistungsfall" steht, und wenn ich die dann in Händen habe, beginnt die erneute 2-jährige Gewährleistungspflicht.

Ist denn der Tacho ein Garantie oder Gewährleistungsfall(ich meine explizit die Anschlussgarantie)?? Hat da jemand Erfahrung gesammelt?

Der Tacho gehört zum Motorrad und fällt daher unter die gleiche Zeit der Gewährleistung. Die gesetzliche Regelung bestimmt hierfür 2 Jahre. Für alles weitere greift und regelt die Garantie durch den Händler. Bei mir wurde es nach einigem hin und her doch gemacht. Jedoch ohne Anerkennung irgendwelcher Mängel, womit ich davon ausgehe, dass für dieses Teil die Gewährleistung nicht von neu beginnt. Da aber seit einigen tausend Kilometern nichts mehr beschlagen ist, sollte das so passen.

Der Tacho ist zusätzlich auch ein schwerwiegender und verdeckter Mangel, da dieser ja nicht unerheblich für den Betrieb deines Fahrzeugs ist und der Mangel erst unter gewissen Umständen auftaucht.

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SportyCB ist offline SportyCB · 4259 Posts seit 01.12.2012
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Neuer Beitrag 08.09.2022 16:07
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zum zitierten Beitrag Zitat von HDforFuture

Der Tacho gehört zum Motorrad und fällt daher unter die gleiche Zeit der Gewährleistung. Die gesetzliche Regelung bestimmt hierfür 2 Jahre. Für alles weitere greift und regelt die Garantie durch den Händler. Bei mir wurde es nach einigem hin und her doch gemacht. Jedoch ohne Anerkennung irgendwelcher Mängel, womit ich davon ausgehe, dass für dieses Teil die Gewährleistung nicht von neu beginnt. Da aber seit einigen tausend Kilometern nichts mehr beschlagen ist, sollte das so passen.

Der Tacho ist zusätzlich auch ein schwerwiegender und verdeckter Mangel, da dieser ja nicht unerheblich für den Betrieb deines Fahrzeugs ist und der Mangel erst unter gewissen Umständen auftaucht.

Hast Du Deinen Tacho innerhalb der ersten 2 Jahre oder innerhalb der Anschluss Garantie wechseln lassen?

riedmich ist offline riedmich · 203 Posts seit 24.09.2020
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Neuer Beitrag 08.09.2022 16:30
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Also, wenn mein Tacho wegen Beschlagens auf Garantie getauscht wird, fordere ich eine Quittung ein, auf der "Gewährleistungsfall" steht, und wenn ich die dann in Händen habe, beginnt die erneute 2-jährige Gewährleistungspflicht.

Das habe ich doch geschrieben in meinem letzten Satz. Kannst ja mal versuchen ob sich dein Händler darauf einläßt. Augenzwinkern

Also bei meiner Softail wars so, dass mir der Händler - nur mündlich, aber das Wort einer Vertrauensperson zählt bei mir noch was - zugesichert hat, dass ich den Tacho auch noch kurz vor Ablauf der 4-jährigen Garantie tauschen lassen kann. Und was zuvor geschrieben wurde, kann ich unterstreichen: Ein Defekt am Tacho ist keine Lappalie da er eine bedeutende und wesentliche Funktion hat. Da ich die Softail aber nach 2 Jahren verkauft habe, lies ich den Tacho dann halt kurz davor noch wechseln.

Aufgrund dieser Diskussion hier werde ich nochmal genau beim Händler nachfragen.

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HDforFuture? ist offline HDforFuture? · 308 Posts seit 29.10.2021
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Neuer Beitrag 08.09.2022 16:49
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Der Tacho gehört zum Motorrad und fällt daher unter die gleiche Zeit der Gewährleistung. Die gesetzliche Regelung bestimmt hierfür 2 Jahre. Für alles weitere greift und regelt die Garantie durch den Händler. Bei mir wurde es nach einigem hin und her doch gemacht. Jedoch ohne Anerkennung irgendwelcher Mängel, womit ich davon ausgehe, dass für dieses Teil die Gewährleistung nicht von neu beginnt. Da aber seit einigen tausend Kilometern nichts mehr beschlagen ist, sollte das so passen.

Der Tacho ist zusätzlich auch ein schwerwiegender und verdeckter Mangel, da dieser ja nicht unerheblich für den Betrieb deines Fahrzeugs ist und der Mangel erst unter gewissen Umständen auftaucht.

Hast Du Deinen Tacho innerhalb der ersten 2 Jahre oder innerhalb der Anschluss Garantie wechseln lassen?

Mein Tacho hat noch am gleichen Tag beschlagen, als ich die Maschine an einem Samstag abgeholt habe. Zu meiner rechtlichen Entlastung hab ich noch am gleichen Tag eine Mail + Bilder geschickt. Daraufhin wurde ich in der nächsten Woche von meinem Verkäufer angerufen und habe die mündliche Aussage bekommen, dass ich einen neuen Tacho bekomm, das aber wegen der Lieferzeit etwas dauern könnte.

Da es in meinem Beruf leider auch so ist, schreibe ich mir alles auf und habe das ebenso in schriftlicher Form als Dankmail an den Verkäufer bekräftigt. Tauschen lassen wollte ich das beim ersten Service, was auch so abgesprochen war. Das hat dann doch nicht geklappt, da mein Verkäufer im Urlaub, die informierte Vertretung nicht da und der Werkstattleiter sehr sparsam war. Als ich die Maschine guter Dinge abholen wollte, war noch der alte Tacho drauf und man sagte mir, dass das eben bei allen Maschinen so ist und ich eh das neueste Modell hätte.

Damit wollte ich dann von meinem Verkäufer die schriftliche Aussage haben, dass die Nachbesserung verweigert wird. Dann gings doch und ich bin nochmal hin und hab ihn tauschen lassen. Zugegeben mehr unangenehm als mir lieb war, allerdings auch traurig wenn man nur unter Einhaltung rechtlicher Pflichten und Paragrafen zu seinen Dingen kommt. Da bin ich mit meinen Kunden doch deutlich anders. Aber gut, gern darf man mich pingelig nennen, bei 20.000€+ muss für mich dann sowas einfach passen und stimmen.

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Neuer Beitrag 08.09.2022 17:35
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Absolut in Ordnung!!! Hätte ich genauso gemacht

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