Das hat was mit der österreichischen Rechtsprechung zu tun.
Bei der Gewährleistung, ist klar, muß der Käufer nach ablauf von 6 Monaten beweisen, das der Mangel bereits ab Kaufdatum vorhanden war.
Bis dahin ist man auf der sicheren Seite.
Als Zweitbesitzer hat man in Ö NICHT automatisch eine 24 monatige Garantie, welche ja den Händler betrifft. Und das nutzt der Freundliche auch tunlichst aus.
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Schuld haben immer nur die Anderen 
Keine Hand zum Gruße.
Alles, was Spaß macht, ist entweder Verboten, oder macht Dick.