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Geschrieben von Börnie am 21.04.2023 um 19:38:

Dass heisst dann, Du bis im mindestens 4. Frühling mein lieber George fröhlich

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Geschrieben von Frejus am 21.04.2023 um 19:48:

Hi
Bei 3 Fahrzeugen je drei Monate Tüv überziehen lohnt sich auf jeden Fall.
Mein Bananenstaat nutzt ja auch jede Möglichkeit mich zu fi...

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Sommer, Sonne, Kaktus


Geschrieben von Börnie am 21.04.2023 um 20:14:

Na ja, 20 Euro mehr für 3 Monate mehr TÜV .... nicht eben günstig.
Mache ich aber auch - hier geht es halt ums Prinzip ! fröhlich
Kann mal wer ausrechen wie viele Monate man überziehen muss damit es sich finanziell lohnt ? großes Grinsen
Mein Tip - genug Jahre warten - dann stimmt die Farbe wieder. Und aus ner "3" kann man mit nem feinen Edding
ganz leicht ne "9" machen. Merkt kein Mensch. Sicher !

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Geschrieben von Frejus am 21.04.2023 um 20:22:

Das kann man insofern nicht genau ausrechnen, weil es immer teurer wird, aber schon genau deshalb lohnt sichs, zu verzögern.

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Sommer, Sonne, Kaktus


Geschrieben von SportyCB am 21.04.2023 um 21:16:

zum zitierten Beitrag Zitat von Börnie
Na ja, 20 Euro mehr für 3 Monate mehr TÜV .... nicht eben günstig.
Mache ich aber auch - hier geht es halt ums Prinzip ! fröhlich
Kann mal wer ausrechen wie viele Monate man überziehen muss damit es sich finanziell lohnt ? großes Grinsen
Mein Tip - genug Jahre warten - dann stimmt die Farbe wieder. Und aus ner "3" kann man mit nem feinen Edding
ganz leicht ne "9" machen. Merkt kein Mensch. Sicher !

wenn man bedenkt,dass man in 8 Jahren 1 Jahr gut machennkann, lohnt es sich. In 16 Jahren hat man sogar 1x TÜV gut gemacht


Geschrieben von Börnie am 22.04.2023 um 10:50:

Also gibt man mindestens 160 Euro aus um einen HU Termin für ca 90 Euro zu sparen.
"Sich lohnen" geht bei mir anders Freude

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Geschrieben von ShortyZK6 am 22.04.2023 um 12:54:

.......was war nochmal der Sinn dieser 5 Seiten Diskussion?????

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Auf Nägel gehören Köpfe,und Ponyreiten kostet Geld.


Geschrieben von Schneckman am 24.04.2023 um 17:01:

zum zitierten Beitrag Zitat von Tobby1970
Naja, da ich meine Karre irgendwann mal im November mit neuem TÜV gekauft habe, muss ich ja immer bei Sickwetter hin. Drum hat mir der DEKRA - Ing. sogar beim letzten Mal empfohlen, nächstes Mal im Januar zu kommen, dann im März und nach 6 Jahren bin ich dann im Frühjahr. Da das eh mein letzter Ofen ist, werd ich das wohl auch so machen.

Mit Vorsatz!!!

Gruß Tobi

Wie unbequem.
Aber wenn man so tolles und salzfreies Wetter im Januar und März hat.......( ? )
Außerdem ist es auch bei trockenem Wetter deswegen noch lange nicht gleich salzfrei.
Bei mir war es auch so - Dreckswetter im Herbst und keine Lust mehr zum Tüv zu fahren.
Bin dann einfach im Spätfrühjahr zum Termin meiner Wahl bei bestem Wetter hin und habe den Aufschlag gezahlt für die "erweiterte Prüfung".
Aber man kann´s natürlich auch kompliziert machen, um ein paar Lutscherl zu sparen.
Also echt jetzt Leute !  Kann doch nicht wahr sein.
Ich glaube der Aufschlag lag unter zwanzig Euro, was soll der Aufstand ?
Außerdem wird auch schon lange nicht mehr rückdatiert, wie es früher mal war.
Du hast also wieder volle zwei Jahre, nicht  zwei Jahre minus Überziehungszeit.

Ich war auch schon zwei Jahre drüber.
Man muß nur vor der Fahrt auch einen festen nachweisbaren Termin ausmachen, dann ist die Fahrt zur Prüfstelle oder Werkstatt legal.

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WAS MAN ANFÄNGT, MUß MAN AUCH ZU EN


Geschrieben von Moos am 24.04.2023 um 17:34:

zum zitierten Beitrag Zitat von Schneckman
dann ist die Fahrt zur Prüfstelle oder Werkstatt legal.

Du darfst dann zwar zur Prüfstelle fahren, löhnen mußt aber trotzdem wenn die Rennleitung dich dort hin fickt. großes Grinsen

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Moos

Mit einem Forum ist es wie mit einer Party.
Wer mit dem Gastgeber nicht klar kommt, sollte nicht hin gehen.


Geschrieben von Börnie am 24.04.2023 um 17:39:

Man wird halt nicht fürs Fahren ohne HU bestraft, sondern dafür das man überzogen hat.

Ich weiss von einen Fall, da hat ein eifriger, guter deutscher, Wachtelmeister eine Anzeige geschrieben, weil er bei einem
Händler in der Werkstatt ein Motorrad ohne gültige HU entdeckt hat. Das Bike war beim Händler um Arbeiten durchführen
zu lassen - und dann sollte die HU beim Händler gemacht werden.

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Geschrieben von Schneckman am 24.04.2023 um 17:45:

zum zitierten Beitrag Zitat von Moos
zum zitierten Beitrag Zitat von Schneckman
dann ist die Fahrt zur Prüfstelle oder Werkstatt legal.

Du darfst dann zwar zur Prüfstelle fahren, löhnen mußt aber trotzdem wenn die Rennleitung dich dort hin fickt. großes Grinsen

Eben nicht - mein Prüfer sagte mir, daß ich eben deswegen den Termin ausmachen muß, dann ist das nicht der Fall.
Ich muß schließlich nicht vorsätzlich überzogen haben, auch wenn ich sechs Monate drüber bin.
Das Motorrad kann beispielsweise defekt gewesen sein und das Ersatzteil erst jetzt da.
Oder ich im Koma, Knast, etc.
Er sagte Vorsatz fällt erst an bzw wird geahndet, wenn ich ohne Termin kontrolliert werde bei der Fahrt, weil ich dann nicht beweisen kann, daß ich zum Tüv will.
Versicherungsmäßig dto.
Ich habe seine Aussagen nicht prüfen lassen.

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Geschrieben von Börnie am 24.04.2023 um 17:47:

Man wird nicht fürs Fahren ohne HU bestraft, sondern dafür das man überzogen hat.

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Geschrieben von Schneckman am 24.04.2023 um 17:59:

zum zitierten Beitrag Zitat von Börnie
Man wird halt nicht fürs Fahren ohne HU bestraft, sondern dafür das man überzogen hat.

Ich weiss von einen Fall, da hat ein eifriger, guter deutscher, Wachtelmeister eine Anzeige geschrieben, weil er bei einem
Händler in der Werkstatt ein Motorrad ohne gültige HU entdeckt hat. Das Bike war beim Händler um Arbeiten durchführen
zu lassen - und dann sollte die HU beim Händler gemacht werden.

Und hast Du auch mitbekommen, was das Ergebnis war ?
Oder wurde wieder "um mehr Ärger zu vermeiden" einfach gezahlt ?
Sonst wäre der Wachtler nicht durchgekommen mit dem Ding.
Das Tüv-Wapperl und der Motorradzustand auf dem Privatgelände geht ihn nur ganz begrenzt was an.
Außerdem könnte das Motorrad ja per Anhänger dorthin gekommen sein.
Was ist mit all den Motorrädern, die jahrelang noch zugelassen sind, aber restauriert werden in Komplettzerlegung ?

Ich war mit (längst abgelaufenem) Tüv AUF DEM PARKPLATZ der Prüfstelle, zum Termin.
Ein Riesen-Zufall :
Schleierfander mit Zivilauto ziehen auf der angrenzenden Straße ein Auto raus und lotsen es genau auf diesen Parkplatz.
Der eine Schutzmann kontrolliert die Papiere, der andere geht gleich zu meinem Bike und wir beobachten von innen alles.
Er umkreist zehn Mal und kniet und schaut.
Irgendwann geht der Prüfer raus und fragt ob er was helfen kann.
Der Schutzmann lamentiert über alles Mögliche, was seiner Meinung nach alles nicht stimmt mit dem Motorrad.
Der Prüfer sagte "ja deswegen ist er ja jetzt bei uns zur Prüfung heute".
Als er wieder reinkam sagte er, das Privatgelände und die Fahrzeuge hier gehen den Schutzmann nichts an, solang die hier sind.
Es war aber angesagt, daß ich erst abends heimfahre (denn ab Ausfahrt gilt was Anderes).

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Geschrieben von Börnie am 24.04.2023 um 18:04:

Ja, das Bussgeld musste bezahlt werden.

Auch wenn die Exekutive rechtlich gesehen keinen Ermessensspielraum hat kommt es doch hin und wieder Freude vor,
dass nicht geahndet wird. Zum Glück
 
Aber rein rechtlich : Man wird nicht fürs Fahren ohne HU bestraft, sondern dafür das man überzogen hat.
Warum ist nicht relevant.


Ich kenne Fälle, wo das Fahrzeug mit abgelaufener HU auf privatem Grund - oder sogar in der Garage - stand.
Aufgefallen, Anzeige, Einspruch, Prozess : ZAHLEN !!!

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Geschrieben von Schneckman am 24.04.2023 um 18:06:

zum zitierten Beitrag Zitat von Börnie
Man wird nicht fürs Fahren ohne HU bestraft, sondern dafür das man überzogen hat.

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Termin vorausgesetzt kann man selbst mit entstempeltem Kennzeichen  zur Prüfstelle fahren :



"....
Mit entstempeltem Kennzeichen: Ihr Fahrzeug war vorübergehend abgemeldet, soll nun aber wieder zugelassen werden?
Wenn der Pkw noch über ein entstempeltes amtliches Kennzeichen verfügt, darf man auf direktem Wege zur Prüfstelle fahren.

Jedoch muss diese im selben oder in einem angrenzenden Bezirk liegen und die Kfz-Haftpflichtversicherung muss gewährleistet sein.   ..."

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