Ich hab grad a bisserl gegoogelt, finde aber keine aussagekräftige Antwort. Vielleicht hat ja jemand einen Link auf genau meine Frage:
Ich muss im April zu HU. Wenn ich diese eine Woche später, also im Mai machen lasse, wann muss ich dann das nächste mal zum TÜV?
Googel hat ergeben, man darf nicht überziehen. Wenn man auf der Straße überprüft wird, wird es bemängelt, aber erst nach zwei Monaten gibt es ein Bußgeld.
Früher war die nächste HU zwei Jahre nach Vorführung fällig. Dann, die letzten Jahre, zwei Jahre nach dem vorigen Termin. Jetzt soll es wieder zwei Jahre nach der Vorführung sein. Stimmt das?
Ich will die HU nicht ewig rauszögern, aber von April auf Mai, wäre es mir schon wert.
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Gruß Ecki
OAMOI A METTLA - IMMA A METTLA