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--- Mögliche juristische konsequenzen bei nicht tüv-konformen bike? (https://forum.milwaukee-vtwin.de/threadid.php?threadid=14779)


Geschrieben von deuci am 12.02.2010 um 12:28:

mögliche juristische konsequenzen bei nicht tüv-konformen bike?

hi,
da ja so ziehmlich jeder an seinem moped schraubt oder schrauben läßt, wäre es doch mal interessant, zu wissen, welche folgen auf juristischer seite eintreten könnten, wenn das bike nicht tüv-konform ist, mal abgesehen von mängelschein oder stillegung.
insbesondere, wenn man in einen unfall verwickelt wird.
man liest immer wieder was von erloschenem versicherungsschutz - sollte das wirklich bedeuten, die haftpflicht kann sich weigern zu zahlen, weil mein auspuff zu laut war, obwohl das überhaupt keinen einfluß auf den unfallhergang hatte? spielt der kausalzusammenhang gar keine rolle?
kann man für schuldig an einem unfall befunden werden, nur weil der spiegel 5 cm2 zu wenig hatte, man sich aber sonst völlig richtig verhalten hat?

für fundierte antworten wäre ich dankbar.
gruß, deuci


Geschrieben von Greypearl am 12.02.2010 um 12:48:

Nein, die Versicherung kann nicht generell die zahlung verweigern, nur weil wegen "irgendeinem" Bauteil die Betriebserlaubnis erloschen ist.

Die versicherung kann dann die zahlung verweigern oder schmälern, wenn nachgewiesen wird, dass wegen einem nicht zulässigen bauteil ein Unfall geschehen ist bzw. nicht vermieden werden konnte.

Wegen einem Spiegel oder einem zulauten Auspuff passiert Dir beispielsweise nichts, wenn Du von einem die Vorfahrt genommen bekommst und reindonnerst....

Anders siehts da aus, wenn Du am Fahrwerk oder an den bremsen was machst.... wenn die Versicherung nen schlauen Sachverständigen schickt, kommt unter Umständen das ergebnis raus, dass Du mit einem ordentlichen Fahrwerk Beispielsweise hättest ausweichen können ohne zu stürzen....

Also es muss schon ein Zusammenhang zwischen Unfallhergang und dem nciht zugelassenen Bauteil bestehen !!!

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Geschrieben von lucifer am 12.02.2010 um 12:58:

Es gilt leider der Grundsatz - Betriebserlaubnis erloschen / kein Versicherungsschutz!

Man wird natürlich Unterschiede machen - falsche Spiegel (hatte ich auch schon mal Ärger mit der Gebirgsmarine im südlichen Bundesland/ die waren zu klein), wie Du schreibst, dürften wohl nicht zum Erlöschen führen .....

Anderer Auspuff kann natürlich "leistungssteigernd" gewertet werden - die KW Zahl stimmt nicht mehr usw.......

Ob die Versicherung dass dann auch wirklich macht, wäre/ist die nächste Frage.
Ich selbst würde mich darauf nicht einlassen - den Kampf mit der Versicherung kann lang sein.....

Schau dich mal in deinem Bekanntenkreis um, wie viele Leute heute ihren Versicherungsschutz wegen Schadensfällen gekündigt bekommen! Ich meine hier mehrfache (ab 2) Kasko- und Haftpflichtschäden. Die Anzahl nimmt leider erschreckend zu .......

Oder Dich in Kombinationen zwingen - ja wenn Sie auch noch diese Versicherungspolice nehmen würden, wäre das kein Problem......

Geld einnehmen tun Sie gerne, aber mit der schnellen Auszahlung .......


Geschrieben von Grocho am 12.02.2010 um 13:24:

Keine Betribeserlaugnis = kein Versicherungsschutz

Die Versicherung tritt bei einem Fremdschaden in Vorkasse und fordert von Dir ggfs zurück.

Selbst bei unverschuldetem Unfall, kann Dir eine Teilschuld angelastet werden ohne EG BE.

Das ist so in etwa der allg. Rechtsstand.

Ist aber alles sehr Einzelfallabhängig, und wird notfalls auch über Gerichte geklärt.

Man muss ja auch nicht beim Unfall sagen das der Spiegel nicht Tüvig ist Augenzwinkern

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Ich fürchte Tod und Rache nicht, bis zu jenem Tag,
an dem du deine Treue brichst und dein Wort versagt

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Geschrieben von George am 12.02.2010 um 13:32:

Werden bei jedem Unfall die beteiligten Fahrzeuge direkt eingezogen???
Ich glaube nicht, oder?
Es sei denn, der Polizeibeamte erkennt, dass es sich um fragwürdige Umbauten handelt. Dann könnte ich mir vorstellen, dass das Fahrzeug erst mal zwecks Überprüfung einkassiert wird.

Hab aber selber noch keine Erfahrungen damit gemacht, zum Glück.

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Geschrieben von deuci am 12.02.2010 um 13:43:

Zitat von lucifer
Es gilt leider der Grundsatz - Betriebserlaubnis erloschen / kein Versicherungsschutz!

Man wird natürlich Unterschiede machen - falsche Spiegel (hatte ich auch schon mal Ärger mit der Gebirgsmarine im südlichen Bundesland/ die waren zu klein), wie Du schreibst, dürften wohl nicht zum Erlöschen führen .....

dürften wohl nicht, ist ja ziehmlich wage. ist jetzt nicht böse gemeint, aber ich bin noch auf der suche nach verbindlicher sicherheit.

ja, verrückt wird´s natürlich dann, wenn die zu zahlende summe wirklich hoch ist, z.b. ein bleibender körperlicher schaden, der durch die haftpflicht zu begleichen wäre. nach meinen erfahrungen werden versicherungen um so aktiver und "einfallsreicher", je höher die schadenssume ist.
so richtig ist die frage ja noch nicht beantwortet. vielleicht äußert sich ja mal einer von den juristen im forum.
lg deuci

Zitat von lucifer

Anderer Auspuff kann natürlich "leistungssteigernd" gewertet werden - die KW Zahl stimmt nicht mehr usw.......

Ob die Versicherung dass dann auch wirklich macht, wäre/ist die nächste Frage.
Ich selbst würde mich darauf nicht einlassen - den Kampf mit der Versicherung kann lang sein.....

.......

würde mich darauf nicht einlassen- d.h. Du fährst tatsächlich mit den originalen tüten rum? geschockt

gruß, deuci
P:S. irgendwie sind meine zwischensprüche in dem zitatkasten gelandet.

PPS: Habs dir gerichtet! Gruss Letti


Geschrieben von Greypearl am 12.02.2010 um 13:54:

Klar steht die genrelle Aussage, keine Betriebserlaubnis, kein verischerungsschutz!!!

aber in der realität sieht das ganze für die Versicherungen nciht so einfach aus. Logisch, versuchen die nach Möglichkeit, um zahlungen herum zu kommen, aber dafür gibts dann in Härtefällen noch Richter.

Und ich kenne zwei Fälle aus dem Bekanntenkreis, wo die Versicherung eben genau deswegen zahlen musste, weil die Veränderungen am Fahrzeug nicht Unfallrelevant waren.

Nimm Beispielsweise den Auspuff ohne db-Killer.... Du hast eine erloschene Betriebserlaubnis! du stehst bei rot an der Ampel und dir donnert einer hinten rein... Bike kaputt, Du verletzt.
Das ist definitiv Sachbeschädigung und Körperverletzung durch den Unfallverursacher. und genau dafür muss seine Versicherung herhalten. Und kein Richter dieser Welt sagt dann, ja wären die db-Killer drin gewesen, wär der Unfall nciht passiert!!! Augenzwinkern

Also ganz so einfach ist es für die Versicherungen nicht cool

Bin kein Jurist, aber wie gesagt, ich kenne 2 solcher Fälle und dieses Thema wurde auch schon in anderen Motorradforen diskutiert Freude

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Geschrieben von Saarländer am 12.02.2010 um 14:06:

dur wirst mindestens so bestraft wie der zumwinkwel großes Grinsen


Geschrieben von Grocho am 12.02.2010 um 14:11:

zum zitierten Beitrag Zitat von Greypearl
Klar steht die genrelle Aussage, keine Betriebserlaubnis, kein verischerungsschutz!!!

aber in der realität sieht das ganze für die Versicherungen nciht so einfach aus. Logisch, versuchen die nach Möglichkeit, um zahlungen herum zu kommen, aber dafür gibts dann in Härtefällen noch Richter.

Und ich kenne zwei Fälle aus dem Bekanntenkreis, wo die Versicherung eben genau deswegen zahlen musste, weil die Veränderungen am Fahrzeug nicht Unfallrelevant waren.

Nimm Beispielsweise den Auspuff ohne db-Killer.... Du hast eine erloschene Betriebserlaubnis! du stehst bei rot an der Ampel und dir donnert einer hinten rein... Bike kaputt, Du verletzt.
Das ist definitiv Sachbeschädigung und Körperverletzung durch den Unfallverursacher. und genau dafür muss seine Versicherung herhalten. Und kein Richter dieser Welt sagt dann, ja wären die db-Killer drin gewesen, wär der Unfall nciht passiert!!! Augenzwinkern

Also ganz so einfach ist es für die Versicherungen nicht cool

Bin kein Jurist, aber wie gesagt, ich kenne 2 solcher Fälle und dieses Thema wurde auch schon in anderen Motorradforen diskutiert Freude

Deswegen sagte ich ja Einzelallentscheidung, die dann idR auch vorm Richter landet.

Bleibt immer zu hoffen das man
1) Keinen Unfall hat
2) zumindest keine Personenschäden eintreten
3) der Cop(oder Unfallgegner) nicht auf die Suche nach nicht eingetragenen Teilen geht

Nen Prozess ist kostspielig und dauert ne halbe Ewigkeit...

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Geschrieben von Jack Harley am 12.02.2010 um 14:46:

deuci, ich denke man kann deine Frage gar nicht generell beantworten weil solche Sachen immer ganz stark einzelfallabhängig sind.

Es kommt sicher drauf an, was als Unfallursache angenommen oder festgestellt wird, ob du Verursacher bist oder Geschädigter.
Wenn dein Bike und du auf der Straße liegen weil dir einer die Vorfahrt genommen hat, wird dir sicher keiner ans Bein pissen wollen, weil den Auspuff zu laut war.

Wenn du beim Spurwechsel nen Radfahrer plättest und nur Mikrospiegel dran hast, sieht die Sache wohl wieder anders aus.

Es gibt keine generelle Antwort auf deine Frage. Allein schon deshalb weil jede Versicherung ihr eigenes Süppchen kocht.

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cool
Ponyhof war gestern


Geschrieben von Black Sheep am 12.02.2010 um 15:46:

Ich bin der Empfehlung eines Freundes gefolgt der Versicherungsexperte ist und hab alle Umbauten mit Gutachten eintragen lassen und dann inkl. des Mehrwertes mitversichert. Die Versicherung hat alle Kopien erhalten und legte dann mit ihrem Gutachter den neuen Wert fest. Die haben noch Detailbilder verlangt und gut wars. So gibt es im Schadensfall keine böse Überraschung.....der Beitrag ist natürlich etwas hochgegangen!

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Gruß vom schwarzen Schaf ~ B.R.C.


Geschrieben von Greypearl am 12.02.2010 um 16:44:

Zitat von Black Sheep.....der Beitrag ist natürlich etwas hochgegangen!

...darf man fragen, um wieviel ca.??!!

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Geschrieben von Black Sheep am 12.02.2010 um 16:47:

Die Kasko ist jetzt 20% teurer pro Jahr!

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Geschrieben von Greypearl am 12.02.2010 um 16:49:

zum zitierten Beitrag Zitat von Black Sheep
Die Kasko ist jetzt 20% teurer pro Jahr!

Danke Augenzwinkern

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Geschrieben von Black Sheep am 12.02.2010 um 16:51:

Zitat von Greypearl
Zitat von Black Sheep
Die Kasko ist jetzt 20% teurer pro Jahr!

Danke Augenzwinkern

Kein Thema großes Grinsen ...kurz mal Offtopic: wann isses denn endlich soweit mit deiner NRS? Bin neugierig fröhlich

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