Guten Morgen,
Dies soll keine Anleitung zu strafbaren Handlungen sein, sondern eine Gedankenspielerei und deren juristischen Ausuferung!
Man ist geblitz (nicht gelasert) worden und der Bußgeldbescheid ist eingetrudelt - Konsequenzen tragen oder nicht sprich zahlen oder wie kann ich das umgehen?
Zunächst mal einige kleine optische Veränderungen am Bike und Outfit vornehmen(nix gravierendes nur dezent die nur bei genauerer Betrachtung bemerkt werden)
Dann:
Nach Aushändigung und Ansehen der Beweisfotos die keine einwandfreie Fahrerindentifikation zulassen, läuft es dann so.
1) Die juristisch korrekte Angabe für den Fall der Fälle lautet:
"Ich weiß wer gefahren ist, da es sich um einen nahen Familienangehörigen handelt mache ich vom Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch."
Resultat:
Der Halter (wenn nicht auch Fahrer) wird zur Kasse gebeten.
Dieser legt Einspruch ein ( indirekte Klage gegen den ergangenen Bußgeldbescheid, da nun von Staatsseite ein förmliches Strafverfahren eingeleitet wird).
Jetzt wird von Seiten der Ermittlungsbehörde (Staatsanwaltschaft und deren Erfüllungsgehilfen "Polizei")ein richtiger Wirbel veranstaltet(wenn Du der einzige im Familienkreis bist der den Mopedschein hat, dann vergiß diese Variante und wähle Variante 2 die ich auch noch erläutern werde).
Es werden alle in Frage kommenden Personen überprüft und vernommen.
WICHTIG dabei ist, dass die Familienangehörigen sich alle auf das Zeugnisverweigerungsrecht berufen ohne Angabe zum Tatvorwurf - lediglich Angaben zur Person machen - ganz wichtig, bei der Frage nach Führerschein, diesen nur zeigen NICHT AUS DER HAND GEBEN - der Polizist kann den sonst mitnehmen bis zur Klärung des Verfahrens, (um Druck zu machen) mit der Begründung freiwilliges Überlassen!
Resultat beim Schweigen aller Verdächtigen:
Gerichtsverfahren - auch dort berufen sich alle auf das Zeugnisverweigerungsrecht - ausser Angaben zur Person - ganz WICHTIG ABSOLUTES SCHWEIGEN ZUM TATVORWURF auch nicht auf Einwände von Seiten der Staatsanwaltschaft wie "na Sie wissen doch wie es in der Jugend so geht blah blah"
sonst kann daraus schnell Strafvereitelung, falsche uneidliche Aussage und so weiter hergeleitet werden.
Noch mal SCHWEIGEN!!!!!!!!!!
Der Angeklagte kann lügen, dass sich die Balken biegen ohne Konsequenzen fürchten zu müssen.
Da nach Deutschem Recht, dem Angeklagten die Schuld nachgewiesen werden muß (Staatsanwaltschaft kann das aber nicht) lautet das Urteil:
Freispruch und die Kosten fallen der Staatskasse zur Last.
Ganz wichtig alle persönlichen Auslagen werden ersetzt.
Vorbeugend wird das Führen eines Fahrtenbuchs angeordnet.
Dies ist aber leicht zu umgehen, indem das Motorrad seinen Halter wechselt z.B. Oma, Opa, Mamma, Papa etc.
Ob es überhaupt in der vorliegenden Konstellation zu einer Verhandlung kommt, hängt einerseits von der Staatsanwaltschaft ab,
wie hartnäckig die sind und ob es bloß um ein Bußgeld oder auch um ein eventuelles Fahrverbot geht (die können auch einstellen mit der Auflage der Führung eines Fahrtenbuchs)
andererseits hängt es vom Richter des zuständigen Amtsgerichtes ab ob der überhaupt die Anklage zulässt (Prüfung der Aktenlage auf Erfolg)
Lehnt der Richter ab erfolgt die Einstellung und Auflage: "Fahrtenbuch"
Variante2
"Ich weiß nicht wer gefahren ist."
Das gleiche Theater wie oben, bloß ohne Zeugen. Da der Beklagte für den Tatzeitraum eine unerklärliche, aber nicht beweisbare Amnesie hat oder besser sich auf einen "Black Out" beruft und die Vorhaltungen darüber, von Seiten der Staatsanwaltschaft und Richter, mit einem Verweis auf Exbundeskanzler Kohl kommentiert (Du hast die Lacher auf Deiner Seite, aber das Gericht ist angefressen ohne Ende)
Sonst keine weiteren Einlassungen machen.
Resultat:
wie bei Variante 1
Bleibt nur die Frage lohnt sich dieser Aufwand für ein Bußgeld ohne Punkte und Fahrverbot?
Das muß jeder für sich beantworten.
Und dies ist genau der Grund warum der Gesetzgeber die Halterbestrafung eingeführt hat.
Weil es nun mal Fakt ist, der Bürger scheut die Gerichte wie der Teufel das Weihwasser aus Angst vor eventuellen Kosten.
Gruss Peter
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Weiland Bursch zu Heidelberg