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Was tun wenn es geblitzt hat - zahlen?

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Was tun wenn es geblitzt hat - zahlen?

Avatar (Profilbild) von E605
E605 ist offline E605 · 118 Posts seit 25.12.2006
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Neuer Beitrag 08.01.2007 13:56
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Liebe Hanna,

dass die ganze Geschichte natürlich vom moralischen Standpunkt aus bedenklich ist, gebe ich ja zu und ob man sie anwenden soll ???? fraglich - gezeigt wird ja nur der rechtliche Weg, der möglich ist.

Wir haben nun mal unser Rechtssystem und jeder kann es ausschöpfen.
Dieses Recht schützt alle, auch den Täter.
Jeder kann in Situationen geraten, von denen er vorher sagt, kann mir nicht passieren - und wenn doch, dann ist man sicher froh, ein solches Rechtssystem zu haben.
Perfekt ist es sicher nicht, aber das ist auch nicht möglich.

Schlimm an diesem System ist eigentlich nur, dass die Masse der Bevölkerung einen heiden Respekt hat in diese Mühle zu geraten, und niemand den Bürger aufklärt über Kosten und seine Möglichkeiten.
Wer weiiß denn schon, dass es beim Gericht eine Stelle gibt, wo man sich vorab kostenlos informieren kann und eine Rechtsberatung erhält.
Wer weiß, dass Notare kostenlos über Testament, Immobilienkäufe etc Auskunft geben.
Ich denke 99% der Bevölkerung weiß es nicht - woher auch? Ein Anwalt wird es nicht sagen, würde ja bedeuten, dass er auf das pauschalierte Erstberatungshonorar (zwischen 50 - 250 Euro nach BRAGO) verzichten müßte.

Schuld an der ganzen Prozessflut in Deutschland sind nicht die Anwälte in der Familie (den haben die wenigsten), sondern die Rechtsschutzversicherungen.
Die allgemeine Meinung tendiert doch dahin, ich zahle jahrelang Beiträge, jetzt muss sich das auch mal rentieren und auf Teufel kom raus wird dann prozessiert.

Das mit Deinem ebay-Fall ist von der pragmatischen Seite her für Dich natürlich Mist - Du wartest auf Deine Kohle.

Bitte bedenke aber, dass jeder das Recht hat, eine gerichtliche Entscheidung von einem anderen Gericht prüfen zulassen - auch wenn es von vornherein festeht, dass da nichts Anderes dabei rauskommt.

Bossi ist ein Fall für sich, der von mir angesprochene Fall zeigt eigentlich nur auf, dass die Erfüllungsgehilfen (Polizei) der Staatsanwaltschaft teilweise sehr schlampig ermitteln und dass daraus falsche Anklagen nach Aktenlage formuliert werden.

Zitat:
"Wenn jemand wen um die Ecke gebracht hat ..."

Natürlich ist es relevant, ob es ein Mord oder ein Totschlag ist,
denn Mord ist es nur, wenn wenigstens eines der Mordmerkmale vorhanden ist (Heimtücke, grausam, niedriger Beweggrund, Verdeckung einer anderen Straftat)
alles andere ist Totschlag oder eine andere Tötungstat.
Bloß mal ein banales Beispiel aus dem Alltag:
Du ohrfeigst ein Kind, es stolpert und fällt unglücklich und ist tot.
Mord oder Totschlag oder??

Du hast auf Bossi genau so reagiert, wie Bossi es erwartet - nur negativ. Wenn Du aber in eine wirklich rechtlich prekäre Situation geraten würdest, würde Dir vielleicht einfallen, Mensch der Bossi hat doch mal.....!
Davon lebt er, weil er eben publizistisch arbeitet.
Bossi als Dogmatiker weiß genau, dass, wenn er die Anklage kippt (von Mord nach Totschlag) sich eigentlich am Strafmass lebenslänglich nichts ändert nur weil jetzt Totschlag angeklagt ist.
Diese Feinheit geht aber im Presserummel unter, weil sehr klein im Artikel erwähnt und die Schlagzeile riesig ist.

Gruss Peter

__________________
Weiland Bursch zu Heidelberg

v-rodkai ist offline v-rodkai · seit
v-rodkai ist offline v-rodkai
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Neuer Beitrag 08.01.2007 15:21
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Zitat von E605
Schlimm an diesem System ist eigentlich nur, dass die Masse der Bevölkerung einen heiden Respekt hat in diese Mühle zu geraten, und niemand den Bürger aufklärt über Kosten und seine Möglichkeiten.
Wer weiiß denn schon, dass es beim Gericht eine Stelle gibt, wo man sich vorab kostenlos informieren kann und eine Rechtsberatung erhält.
Wer weiß, dass Notare kostenlos über Testament, Immobilienkäufe etc Auskunft geben.
Ich denke 99% der Bevölkerung weiß es nicht - woher auch? Ein Anwalt wird es nicht sagen, würde ja bedeuten, dass er auf das pauschalierte Erstberatungshonorar (zwischen 50 - 250 Euro nach BRAGO) verzichten müßte.

Schuld an der ganzen Prozessflut in Deutschland sind nicht die Anwälte in der Familie (den haben die wenigsten), sondern die Rechtsschutzversicherungen.
Die allgemeine Meinung tendiert doch dahin, ich zahle jahrelang Beiträge, jetzt muss sich das auch mal rentieren und auf Teufel kom raus wird dann prozessiert.

Das mit Deinem ebay-Fall ist von der pragmatischen Seite her für Dich natürlich Mist - Du wartest auf Deine Kohle.

Bitte bedenke aber, dass jeder das Recht hat, eine gerichtliche Entscheidung von einem anderen Gericht prüfen zulassen - auch wenn es von vornherein festeht, dass da nichts Anderes dabei rauskommt.

Ein wenig platt und schlecht recherchiert Dein Text...

- erkläre mal mal bitte wie weit die Erstberatung beim Gericht/Notar geht (so viel vorab, bei Gericht sitzen bei uns Anwälte in Ihrer "Freizeit" und wo die Beratung hingeht ist mir auch klar) und versuche mal in Neufünfland bei der Menge der nicht gerade gut verdienenden Mitbürgerinnen und Mitbürger die Erstberatungsgebühr durchzusetzen oder gar einen Vorschuss zu erhalten, einfach lächerlich..., die sog. Besserverdienenden gehen eh zum Anwalt!!!
- Rechtschutzversicherungen geben i. d. R. erst eine Deckungszusage (Kostenübernahmeerklärung), wenn die Sache Aussicht auf Erfolg hat!!!
- bezüglich der ebay Geschichte, Urteile mit einem Streitwert unter 600,-€ sind nicht berufungsfähig, eben wegen solcher klagewütigen Fiffis!!!

Ich bin mit unserem Rechtssystem an so manchem Punkt auch nicht einverstenden und auch kein Anwalt (möchte auch gar keiner sein), aber ich bin mit einem verheiratet und habe ihn dennoch seit 1990 noch nicht gebraucht großes Grinsen
Macht doch einfach Schluß mit dem theoretischen Thema, soll jeder für sich entscheiden was er wann tut und das Ergebnis steht eh in den Sternen, da Grichte "unabhängig" sind und Entscheidungen anderer Gerichte eh Makulatur sind, frei nach dem Motto "Zwei Juristen, drei Meinungen". Das ist bei uns Technikern viel besser, den entweder funktioniert die Kiste oder halt nicht, denn ein bisschen schwanger gibt es bei uns nicht!!!

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fährt: Fat Boy Special
Neuer Beitrag 08.01.2007 21:53
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Was soll diese Werbung für gute Anwälte (der eigene Sohn?) und dieses ganzen rechtlichen Abläufe. Dazu noch dieses gefährliche Halbwissen.
Es macht in der Strafbemessung einen erheblichen Unterschied, ob Mord oder Totschlag. Da würd ich den Sohn nochmal befragen.
Und aus einem Ordungswirdrigkeitenverfahren wird kein Strafverfahren, wenn ich Einspruch einlege. Aus einer Verkehrsordnungswidrigkeit wird keine Straftat. Deshalb haben mache Leute Angst, weil son Murks verkauft wird.

Aber es ist mir jetzt auch zu blöd.

__________________
Munter bleiben.
Kinka-Hanna

Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von kinka-hanna am 08.01.2007 22:03.

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