Hallo Leute,
seit Freitag habe ich den orginal seitlichen Harley-KZH vom TÜV eingetragen bekommen.
Der Originale entspricht allen Vorgaben hinsichtlich Winkel und Abständen. Letztendlich war tatsächlich aber nicht der Klappmechanismus das Problem (wurde vom TÜVler sogar als bessere Lösung zum Schutz von Passanten oä angesehen) sondern das fehlende E-Zeichen und vor allem die fehlende "L"-Kennung bei der Kennzeichenleuchte. Diese L-Kennung muss lt. dem schlauen TÜV-Buch (habe ich selbst gesehen) auf jeder Kennzeichenleuchte sein.
Problem war dann allerdings, dass keiner der bekannten Moppedteile-Dealer hier eine entsprechende Leuchte im Sortiment hatte und auch noch nie was von der L-Kennung gehört haben. Diese sind alle nur mit der 50E-Kennung ausgestattet.
Somit musste ich das mit dem guten Mann hartnäckig ausdiskutieren und es hat geklappt. Argumentiert habe ich übrigens mit der E-Regelung Nr. 50 "Übereinkommen über die Annahme einheitlicher technischer Voraussetzungen für Radfahrzeuge", die zwar ein E-Zeichen aber keine weitere Kennung vorsieht (steht da natürlich nicht einfach so drinne sondern man muss etwas zwischen den Zeilen interpretieren). War zwar ne wackelige Verteidigung, hat aber letztendlich zum Ziel geführt.
Übrigens ist der Seitliche eine Veränderung am Fahrzeug und muss eingetragen werden. Diese Frage habe ich auch gestellt. Gefreut hat mich das aber vor allem, da weder der lokale
noch der gute Schrauber um die Ecke eine Chance für die Eintragung gesehen haben.
Vielleicht hilft es ja jemandem, der ein gleiches Vorhaben hat.
Grüße (und jetzt kann endlich schöneres Wetter kommen)
Roland
Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von niniobravo am 22.04.2012 10:06.