Was ich glaube zu wissen:
Der Prüfer "muss" dir erst mal gar nix eintrragen, wenn es aus seiner Sicht nicht zulässig ist. Ich denke da mal an die Welle von Zubehörrahmen in den 90ern, die von den einen eingetragen wurden und später von der Polizei wieder einkassiert wurden.
In der Regel ist es aber so, wie du schreibst - ein Teilegutachten hilft dem Prüfer, die Voraussetzungen für eine Eintragung nachvollziehen zu können. Da musste dann nur den richtigen Prüfer suchen, also einen der sich auch mit dem Kram auskennt.
Generell kann dir ein Prüfer alles eintragen, solange es aus seiner Sicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht und keine Gefährdung bedeutet. Das Ganze nennt sich dann "Einzelabnahme" und wie du vermutest, kann sowas schnell ins Geld gehen, muss es aber nicht. Aber um die 150 Tacken bist du meistens dafür los. Das geht dann nach Stundenlohn und nicht mehr nach der Leistungstabelle.
Beispiel: Ich habe eine Originalfelge verbreitern lassen und ein Teilegutachten dafür bekommen. Allerdings ahe ich dann einen Reifen verbaut, der in diesem Gutachten nicht auftaucht. Mein Prüfer hat mir nach Sichtung der Unterlagen und dem Vergleich der Felgenbreiten für meinen Reifen die Kombination in Einzelabnahme eingetragen. Kostete glaub sowas um die 130,00, hätte aber auch viel teurer werden können, wenn der Prüfer darauf bestanden hätte, eine ausgiebige Probefahrt mit dem Bock zu machen.
In solchen Fällen würde ich immer vorher mit den Leuten sprechen, da kann man schon viel klären!
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When your chopper is broken you fix it. When you are broken your chopper fixes you.
Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von George am 08.01.2012 13:44.