Zitat von Adi
Hat wohl damit zu tun, dass es für Niemanden Sinn macht irgendwelche Schildergrössen herzustellen, die sowieso nie abgestempelt werden.
Klar. Natürlich stellt niemand Rohlinge in einem Format her, die nur höchst selten verkauft werden.
Ganz ehrlich verstehe ich auch nicht, was Du mit so ner Exotengrösse möchtest.
Es gibt ja so ziemlich alle Grössen, die irgendwie an ein Fahrzeug passen.
Schau, ich habe eine Sporty, und zwar weitgehend original. Da ragt das Kennzeichen hinten um 5 - 10cm über der Sitzbank hervor, wenn man es als zweizeiliges Kennzeichen mit dem vernünftigen Abstand zum Rücklicht montiert. Wir haben uns da schon mehrfach beim Auf-. und Absteigen an Fuß und Schienbein verletzt. Schön, vielleicht sind wir nicht mehr die Jüngsten und Gelenkigsten, aber es ist wie es ist. Das Ding ist also eine wirkliche Gefahr/Gefährung (und, nur am Rande, außerdem paßt kein Standard-Gepäckträger drauf/drüber).
Also muß entweder ein 80er Kennzeichen ran, ein einzeiliges Kennzeichen oder eines mit nur 15 bis 17cm Höhe.
Für das 80er Kennzeichen gibt es wirklich keine Rechtsgrundlage, das kann ich mir also auch nicht einklagen (und freiwillig illegal gibt es das bei unserem Amt nicht).
Das einzeilige Kennzeichen erfordert nicht nur eine zweistellige Kombi sondern wären dank dreistelligem Kürzel des Bezirks und Saisonkürzel (und des blöden Eurowappens) wenigstens 38cm breit. Also eine 38cm breite Rasierklinge am Heck ... naja ... und dann würde es auch die Blinkerchen teilweise verdecken. Aber gut, ich würde es nehmen, aber auch das bekomme ich vom Amt nicht (freiwillig). Denn wie gesagt: Moppeds und vor allem Harleys bekommen bei uns offiziell nur Pizzableche (siehe vorheriges post; natürlich fahren auch ein paar mit schmalem Schild herum; dIe hatten Beziehungen oder informelle Kanäle, welcher Art auch immer ...). Und wegen dieses einzeiligen Kennzeichens mit zweistelliger Kombi prozessiere ich nun notgedrungen gegen den Kreis.
Nun hat sich aber mit der geplanten Neuregelung eine weitere Möglichkeit aufgetan. Denn da damit die durchgehende Verwendung der 80er-Schrift auf größeren Tafeln völlig legal wird, fällt das für Amt und Gericht wesentliche Argument, daß die Schrift wegen Erkennbarkeit groß sein müsse, weg. Wenn es also nur noch darum geht, Zeichen und Plaketten so anzuordnen, daß das Schild um ein paar cm "kürzer" wird (und das geht, im Extremfall bis herunter zu 15cm), ist es im Bereich des _Möglichen_, daß zur Zuteilung eines ungefährlichen Kennzeichens (wenn man meint, daß auch das einzeilige Kennzeichen mit 28cm nicht nur gefährlich breit sondern auch grundsätzlich illegal zu breit ist) eben ein "kürzeres" Schild, das aber nicht mit einem 80er Schild verwechselt werden kann/darf, verordnet wird. Aber natprlich ist Voraussetzung, daß so ein Schild überhaupt hergestellt werden kann (wir dürfen ja die Schilder nicht selbst machen, da gibt es auch irgendwelche DIN-Bestimmungenm die auch das regeln ...)
Hätten wir ein einstelliges Kürzel des Bezirks, würde ich das einzeilige Schild natürlich immer vorziehen ...
Bei meinem Schildermacher gibts ja auch 140x200. Die könnte man dann eventuell quer beschriften lassen.
:-) Paßt aber dummerweise nicht mit dem Eurowappen. Das wöre an der falschen Stelle mit falschen Abmessungen ....
mfg, Tolot