Also ich hatte auch mal eine Ami Auto und da Stand das Maß des hinteren Kennzeichens in der Zulassung (Größe Leichtkraftrad). Nur deshalb hab ich so ein kleines bekommen, vorne wollte ich das auch haben, da hieß es dann, nee is nicht , steht nur für hinten in den Papieren. Da konnt ich dann wieder abtraben.
In dieser neuen Entwurfs VO steht ja nur das Größtmaß drin, von dem Kleinstmaß ist da kein Wort erwähnt oder steht das schon in der eigentlichen Fahrzeugzulassungsverordnung?
Hat da einer was gelesen?
Die hätten für alle Motorräder einfach die für die 125ccm Leichtkrafträder- Kennzeichen freigeben sollen und gut wäre es gewesen. Die liest man doch genauso gut wie diese jetzt. Leider haben die das damals schon ausgeschlossen und nur noch für Autos freigegeben.
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