Zu 2.
Ab Februar trage ich die Dienstbezeichnung PVB a.D.
Außerdem ist es so,daß eine zugelassen Anlage die zu laut ist immer noch weniger Ärger bereitet als eine nichtzugelassene Anlage.
Die Gefahr der Beschlagnahme der Anlage oder Stillegung des Fahrzeuges ist sehr gering,besonders wenn keine Manipulationen sichtbar sind.
Meine Nightster lag z.B bei der Standgeräuschmessung mit den originalen Töpfen 1 db unter dem eingetragenen Wert
.Ne Frechheit
5db Toleranz werden bei der Messung zugelassen.
Das ist von der akustischen Seite her gewaltig fürs Ohr.
Somit hab ich mit den Remustöfpen ne Toleranz von 6db,da sie 1db drunter liegt.
Ihr müßt halt wissen was ihr wollt.
Jeder will nen guten Klang aber ohne Gefahr.
Wenn jemand auf absolut Nummer Sicher gehen will dann muß der die Originale drauflassen.
Will er Sound ohne Rücksicht auf Verluste und Strafe dann macht er ne unerlaubte drauf.
Will er besseren Sound mit gerigem Risiko gibts nur die Möglichkeit ner TÜV Anlage,selbst wenn die lauter ist.
Ich persönlich war immer froh in ner Kontrolle ne wohlklingende Maschine mit zugelassenen Töpfen zu haben,egal wie laut das Teil war.