Ha.. Klaus super - ich mach mir auch schon drüber gedanken wie ich meinen Apfel gut auf die RK bringe.. Hast auch Navigon? Die neue Version ist wirklich gut
Zum Thema Verbot:
Du bist als Fahrer dafür verantwortlich dass eine Wahrnehmungsvermögen nicht eingerschänkt ist. Also es ist nicht verboten und nicht komplett erlaubt. Also Beispiel du übersiehst nen Krankenwagen mit Blaulicht und Horn weil die Musik zu laut war.. eher schlecht ;-)
Allerdings würden sonst Helme mit eingebauten Interkom sicher keine Zulassung bekommen..
my 2 cents
Max
Edit:
Hier mal im Amtsdeutsch:
Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden.
Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von road-max am 12.03.2010 09:35.