zum zitierten Beitrag
Zitat von Moos
Kann mir nur schwerlich vorstellen das Trittbretter zulassungstechnisch anders behandelt werden als Fußrasten, warum auch? Bei Rasten ist es ja so das die keine Zulassung brauchen. Nur die Halterung braucht eine und so wird es auch bei den Trittbrettern sein. Das Zeugs muß halt gängigen Sicherheitsbestimmungen genügen, also keine scharfen Kanten, Spitzen, etc.
Naja, fast ...
Die Zulassungskriterien für Motorrad-Fußrasten und Trittbretter in Deutschland und der EU unterliegen gesetzlichen Vorgaben, um Sicherheit und Fahrstabilität zu gewährleisten. Hier sind die wichtigsten Punkte:
1. Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen
E-Kennzeichnung oder ABE:
Fußrasten und Trittbretter müssen eine E-Kennzeichnung oder eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) haben.
Falls keine ABE vorliegt, ist eine TÜV-Einzelabnahme erforderlich.
Material & Belastbarkeit:
Sie müssen aus widerstandsfähigem Material bestehen und mechanischen Belastungen standhalten.
Eine sichere Befestigung ist Pflicht – keine losen oder instabilen Anbauten.
2. Sicherheitsanforderungen
Rutschfeste Oberfläche:
Trittfläche muss eine griffige Struktur haben (z. B. Gummiüberzüge, Riffelung), um Abrutschen zu vermeiden.
Freie Bedienbarkeit der Bedienelemente:
Fußrasten/Trittbretter dürfen die Nutzung von Schaltung und Bremse nicht beeinträchtigen.
Kurvenfreiheit & Bodenfreiheit:
Sie dürfen die Schräglagenfreiheit nicht übermäßig einschränken (bei Trittbrettern besonders wichtig).
Zu tief angebrachte Elemente können in Kurven aufsetzen und ein Sicherheitsrisiko darstellen.
Sichere Befestigung & Stabilität:
Müssen sich dauerhaft und sicher am Fahrzeug befestigen lassen.
Eine fehlerhafte oder lockere Montage kann zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen.
3. Spezifische Vorschriften für Fahrer & Beifahrer
Fahrer-Fußrasten / Trittbretter:
Müssen eine ergonomische Sitzposition unterstützen.
Darf keine Behinderung der Fußhebel (Schaltung, Bremse) verursachen.
Beifahrer-Fußrasten / Trittbretter:
Sind erforderlich, wenn das Motorrad für zwei Personen zugelassen ist.
Müssen ergonomisch korrekt angebracht sein und dürfen nicht ungewollt einklappen.
4. Tuning & Zubehör-Fußrasten / Trittbretter
Nachrüstlösungen müssen eine ABE oder E-Kennzeichnung haben.
Ohne ABE ist eine Einzelabnahme durch den TÜV notwendig.
Unsachgemäße oder nicht zugelassene Teile können zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen.
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'First shalt thou take out the Holy Pin. Then, shalt thou count to three. No more. No less. Three shalt be the number thou shalt count, and the number of the counting shall be three."