zum zitierten Beitrag
Zitat von misux
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Das mit den 30cm ist ja nur laut EWG/ECE Richtlinien so sein aber nicht laut der StVZO...Die Frage ist welche ist denn Bindend... Ich behaupte Blind es ist die StVZO...
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Nein. Wenn das Fahrzeug nach EG geprüft und zugelassen ist zählt nur die EG-Typgenehmigung - und dann muss alles nach EG sein.
Wenn ein altes Fahrzeug das noch nicht nach der EG-Typgenehmigung die BE erhalten hat dann gilt die StVZO. Teile nach EG sind
ebenfalls zuzgelassen, aber nicht im Mix. Man kann sich also nicht das Beste raus suchen.
Die StVZO ist eigentlich schon länger tot. Die EU-Kommission hat vor langer Zeit festgestellt, dass die StVZO mit der europäischen
Rechtsprechung unvereinbar ist und deren Anpassung empfohlen (so kann man es auch sagen ). Deswegen wurde die StVZO den EU-Richtlinien angepasst.
Mittlerweile werden immer mehr Paragrafen entfernt und auf andere Verordnungen umgelegt.
Tote leben halt manchmal länger als geplant.
Gruss, Börnie
https://www.stvzo.de/stvzo/
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