Nicht die Werlstatt sondern der Halter ist verantwortlich das das Fahrzeug TÜV konform ist. Es sei denn im Auftrag zum Umbau ist "TÜV Konform" expliziert aufgeführt.
Was im einzelnen als "NoGo" definiert ist liegt in der Obliegenheit der Bundesländer, der TÜV Bayern z.B. ist allergisch gegen mehr als 30 cm Abstand der Blinker nach hinten, andere Bundesländer sehen das nicht so eng.
Da die Werkstätten die Erfahrung gemacht haben das TÜV konforme Umbauten nicht ganz so beliebt sind und die Beispielbilder der Customizer meistens eine Zurschaustellung der Anbauteile statt einen TÜV gerechten Umbau zeigen wird sehr oft einfach drauflos umgebaut.
Daher die Empfehlungen nur auf "hausinterne" Prüfer zurückzugreifen. Und ist ja auch eine gewisse Art von Kundenbindung, hilft einem nur nicht in einer Kontrolle oder wenn man mal zum normalen TÜV fährt.
Besser wäre es vor geplanten Umbauten mit einem auf Motorräder spezialisierten TÜV Mann zu sprechen, spart meist Nerven und Kosten ...
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'First shalt thou take out the Holy Pin. Then, shalt thou count to three. No more. No less. Three shalt be the number thou shalt count, and the number of the counting shall be three."