zum zitierten Beitrag
Zitat von Hörbi
Habe diesen Beitrag zum Thema Garantie und Rechtsprechung in den USA entdeckt. Wollte keinen neues Thread aufmachen und erlaube mir daher es hier anzuhängen.
https://www.rideapart.com/news/594203/ha...3T89Z12jEsCBgzM
Am 23. Juni 2022 unternahm die U.S. Federal Trade Commission einen neuen großen Schritt im Kampf um das Recht auf Reparatur. Die FTC geht gegen Harley-Davidson und MWE Investments, den Hersteller von Westinghouse-Generatoren für den Außenbereich, vor, weil sie nach Ansicht der FTC das Recht der Kunden auf Reparatur ihrer Produkte unzulässig einschränken.
Ein wesentlicher Teil dieser Beschwerde betrifft die Garantiebestimmungen beider Unternehmen, die besagen, dass die Garantie erlischt, wenn die Kunden unabhängige Händler mit der Durchführung von Reparaturen oder der Lieferung von Ersatzteilen beauftragen. Nach dem derzeitigen Wortlaut der Garantien kann die Verwendung von Aftermarket-Teilen und die Inanspruchnahme von Serviceleistungen bei anderen als einem autorisierten Harley-Händler zum Erlöschen der Garantie führen, was nach Ansicht der FTC illegal ist.
Was geschieht nun? Die FTC fordert sowohl Harley als auch Westinghouse auf, ihre Garantiebestimmungen zu korrigieren und rechtswidrige Klauseln zu streichen, die das Recht der Kunden auf Reparatur der vom Unternehmen gekauften Artikel einschränken. Ein weiteres Problem, das die FTC aufgedeckt hat, ist, dass insbesondere Harley nicht alle Garantiebedingungen in einem einzigen Dokument vollständig offengelegt hat. Stattdessen wurden die Kunden aufgefordert, sich an einen Vertragshändler zu wenden, um alle Einzelheiten zu erfahren - ein Verstoß gegen die bestehende FTC-Regel zur Offenlegung von Informationen.
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Was in USA gilt, ist in EU leider irrelevant. In Bezug auf kundenfreundliche Regulierungen und Rechtsprechung hinkt die EU traditionell um Welten hinter den USA her. Man vergleiche nur die Entschädigungssummen, die bei Gerichtsentscheiden zugesprochen werden. Andersherum werden dadurch auch die Produkte teuer und Ärzte nehmen z.B multimorbide Patienten oder schwierige Fälle garnicht mehr an, um ihre Versicherungskosten zu drücken. Das könnte uns als Kunden bei Rechtsprechung a‘la USA auch drohen, nach dem Motto „Ihr Bike ist zu alt oder Ihr Schadensbild ist uns zu indifferent und solches ist alles von unserer Versicherung nicht abgedeckt.“
Also ich muss, mit meiner einschlägigen Lebenserfahrung bis zurück in die 70 er, sagen, dass Neukäufe und Reparaturannahmen, gerade auch von Vertragshändlern, heutzutage weeeeesentlich kundenfreundlicher sind als damals. Respektvolle Behandlung des Kunden war damals ein Fremdwort, man merkte, dass die Handelnden Personen in ihrem Menschenbild direkt oder indirekt noch deutlich vom 3. Reich geprägt waren.
Damals standen z.B. mein Vater und ich in der MercedesNL Darmstadt in einer riesigen Schlange vor einem erhöhten Pult und erlebten mit, wie die Zange hinter dem Pult in wörtlichem Sinn von oben herab gestandene Männer reihenweise herunterputzte, weil sie es gewagt hatten eine bescheidene Rückfrage zu stellen. Als unter Dreißigjähriger brauchtest Du Dich bei einem Motorradvertragshändler, auch für Kleinkrafträder, gar nicht blicken lassen, schon gar, wenn Du zeittypisch lange Haare hattest und der ältere Verkäufer oder Werkstattmeister einen militärischen Kurzhaarschnitt, da musstest Du dann schon Deinen Vater als Respektsperson mitbringen, um nicht umgehend mit Stentorstimme des Ladens verwiesen zu werden, weil Du es wagst, dem Personal die Zeit zu stehlen denn wer unter dreißig ist und lange Haare hat, hat eh kein Geld ,,,
Dieser Beitrag wurde schon 2 mal editiert, zum letzten mal von motorcycle boy am 26.06.2022 20:01.