Hatte letztlich einen Mandanten mit ähnlichen Problemen. Du nimmst die gesammelten Gutachten, gehst mit zur Begutachtung deines Motorrades, erzählst dem Prüfer was abgelaufen ist und bei jedem Teil zu dem der Prüfer etwas wissen will, legst du das Gutachten vor. Also als erstes nachfragen, wann und wo die begutachtet werden soll, bei dem TÜV anrufen und einen Termin geben lassen, bei dem du dabei sein kannst.
Z.B ist dein Hinterreifen zulässig, wenn der vor Ende 2019 gebaut wurde. Also auf die Nummern schauen. Wenn du alles eintragen lassen wolltest, sollte das ganze ja wohl so gebaut sein, dass es eintragungsfähig ist. Die Teile bei denen der TÜVer sagt, die müssen aber jetzt eingetragen werden, läßt du vor Ort direkt eintragen.
Dann läßt du dir vom TÜVer nach der Begutachtung ausstellen, dass keine Gefährdung von den Teilen ausgeht, da sie ja alle zulässig und eintragungsfähig sind. Dazu die Erklärung, dass der Auspuff nicht manipuliert ist. Das legst du der Polizei vor, dann hat sich auch das Bußgeld erledigt. Dagegen kannst du eh vorgehen, nachdem du das Messprotokoll angefordert hast.
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Ein Motorrad muss einen Vergaser haben. Mehr gibt es da nicht zu sagen.
Was man erträumen kann, kann man auch bauen.