zum zitierten Beitrag
Zitat von Moos
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Zitat von Chopper 15
Mit was Fährst du zum Treffen. Mit der Kawa, oder bekommst du das noch geregelt.
Muß halt als erstes mit der gegnerischen Versicherung abklären das ich gleich ein Gutachten machen kann
Das verwundert mich , wieso das denn - ich habe ausnahmslos bei jedem fremdverursachten Schaden sofort Anwalt und Sachverständigen beauftragt, seit mir das vor Ewigkeiten
von einem Gutachter so als die sicherste Vorgehensweise empfohlen wurde.
Hat sich auch immer wieder bewährt - mir ist neu, daß man die gegnerische Versicherung irgendwie zu konsultieren hat.
Ich meine die hat bei dieser Entscheidung Deinerseits da kein Mitspracherecht - wenn , dann eher die eigene Rechtschutzversicherung, falls vorhanden.
Das lasse ich aber auch immer den Anwalt vorab erledigen, sicher schon mindestens ein halbes Dutzend mal, auch bei Parkremplern (sofern Rempler bekannt).
Die Gegnerische weiß so gleich Bescheid, daß Du ihr nicht den einfachsten Weg anbietest ( die Erstattungssumme einzukürzen, das ist deren Ziel ).
Der Anwalt schreibt ins erste Schreiben immer mit rein, daß man rechtschutzversichert ist und eine Schadenskürzung nicht akzeptiert.
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WAS MAN ANFÄNGT, MUß MAN AUCH ZU EN