zum zitierten Beitrag
Zitat von juzzi
ovalen (original H-D) Ventilator Luftfilter an einer z.B. 2020er Street Glide Special 114 überhaupt eintragen muss
Moin,
prinzipiell muss man alles was eine E-Nummer hat, wie oben genannten Lufti's, nicht eintragen. Hier bekommt man dann meist vom Verkäufer noch eine ABE und kann auch oft noch seine VIN dazuschreiben lassen.
Irgendwann hast Du aber soviele ABE's dabei, das Du zwei Ordner im Rucksack hast und die Rennleitung über die Zettelwirtschaft leicht unwirsch wird und ganz genau guckt.
ABER:
AUSNAHME davon ist, wenn 2 oder mehr "ABE-haltige Anbauteile" etwas gemeinsam auslösen, z.B. offener Lufti + offener Auspuff = Leistungssteigerung! Hier besteht dann die Verpflichtung dieses Phänomen durch
ein (Kombi-) Gutachten zu belegen. Jetzt kann man mit dem Gutachten in dem Ordner spazieren fahren und gut ist, oder aber - wie vor beschrieben - kann man sich dieses Ergebnis eintragen lassen. Da steht dann
"Lt. Gutachten 0815 sind Puffi XY und Luffti AZ gemeinsam/in Verbindung ok..." im Schein.
Das ist die Theorie. Was in der Praxis draussen dann kontrolliert wird, hängt meisten stark vom "Umgangston" ab, die Jungs wissen schon immer besser Bescheid und wenn Du "lieb" bist, bissl ihre silber-blauen Moppedattrappen
von BMW bewunderst geht's meistens glimpflich aus...
"Gude" aus'm 31 Grad heißen Frankfurt...
PS: Das verschieden Unternehmen Geld verdienen möchten, indem sie Kombigutachten erstellen, ist deren Geschäft und okay. Es ist einem selbst überlassen, eine Einzelabnahme oder ein eigenes Gutachten zu erstellen, dann
weiss man auch was das kostet.
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Wenn Du Dich leer fühlst, denk dran, es gibt Menschen die sind Lehrer...